Problembeschreibung/Begründung:
Das Amt der/des
Seniorenbeauftragten wurde bis dato unentgeltlich ausgeübt. Ab dem Jahr 2022
soll dieses Ehrenamt jedoch mit einer monatlichen Ehrenamtspauschale in Höhe
von 60,00 € vergütet werden.
Nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Eisenberg (Pfalz), erfordert die Einrichtung weiterer Ehrenämter, sowie eine
etwaige Zahlung einer Aufwandsentschädigung, einen Beschluss des Stadtrates.
Daher wird der Stadtrat darum gebeten die Auszahlung der Ehrenamtspausche
der/des Seniorenbeauftragte zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenberg
(Pfalz) soll eine Ehrenamtspauschale von monatlich 60,00 € für das Ehrenamt
der/des Seniorenbeauftragten ausgezahlt werden.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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