Betreff
Einführung einer Ehrenamtspauschale der/des Seniorenbeauftragten
Vorlage
1056/FB 1/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Amt der/des Seniorenbeauftragten wurde bis dato unentgeltlich ausgeübt. Ab dem Jahr 2022 soll dieses Ehrenamt jedoch mit einer monatlichen Ehrenamtspauschale in Höhe von 60,00 € vergütet werden.

Nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz), erfordert die Einrichtung weiterer Ehrenämter, sowie eine etwaige Zahlung einer Aufwandsentschädigung, einen Beschluss des Stadtrates. Daher wird der Stadtrat darum gebeten die Auszahlung der Ehrenamtspausche der/des Seniorenbeauftragte zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Eisenberg (Pfalz) soll eine Ehrenamtspauschale von monatlich 60,00 € für das Ehrenamt der/des Seniorenbeauftragten ausgezahlt werden.

 

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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