Problembeschreibung/Begründung:
Am
Gebäude in der „Ripperter Straße“ befindet sich eine Schaufensteranlage mit
Einfachverglasung die nicht mehr benötigt wird. Aus energetischen Gründen soll
die Schaufensterfront zurückgebaut und gegen drei Fenster ausgetauscht werden.
Die
von der Stadt Eisenberg erlassene Gestaltungssatzung gilt nicht für diesen
Bereich der „Ripperter Straße“. Wünschenswert wäre eine Übernahme der im
Obergeschoss eingebauten Sprossenfenster. Gegenüber dem Istzustand ergibt sich
auch durch den Einbau der ungegliederten Fenster eine Verbesserung des
Erscheinungsbildes.
Die
baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen
kann erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Fassadenänderung mit der das vorhandene Schaufenster gegen drei Fenster ersetzt werden soll bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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