Problembeschreibung/Begründung:
Die ehemalige Werkstatt in der Straße „Im Brüb´l“ soll in ein Einfamilienwohnhaus umgenutzt und umgebaut werden.
Die massiv gebaute Gewerbehalle bleibt in der Grundkubatur erhalten. Im Innenbereich werden die Räumlichkeiten an die geplante Wohnnutzung angepasst. Im östlichen Bereich wird das bestehende Dach abgebrochen und das Gebäude erhöht. Westlich soll mittig eine Gaube hergestellt und eine Treppe angebaut werden. Eine gewerbliche Nutzung findet zukünftig nicht mehr statt.
Da das Gebäude an der Nachbargrenze erhöht wurde, ist die Zustimmung der Eigentümer des betroffenen Grundstückes erforderlich. Die Zustimmung wurde durch Unterschrift auf den Planunterlagen erteilt.
Gegen die geplante Nutzungsänderung und die Umbaumaßnahmen bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
In der Anlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplante Nutzungsänderung mit dem damit verbundenen Umbau der ehemaligen Werkstatt in ein Wohngebäude bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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