Problembeschreibung/Begründung:
Das Grundstück an der oberen „Göllheimer Straße“ soll mit einem Wohngebäude mit Carport bebaut werden. Das bestehende Gebäude wird hierzu abgebrochen.
Die baurechtlichen Vorschriften, insbesondere die vorgeschriebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Satteldach. Aufgrund eines fehlenden Bebauungsplanes erfolgt die baurechtlichen Beurteilung nach der Umgebungsbebauung.
Das geplante Gebäude wird sich in die vorhandene Bebauung einfügen. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück ausgewiesen.
Als Anlage sind Auszüge aus der vorgelegten Planung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen den geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück an der „Göllheimer Straße“ bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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