Problembeschreibung/Begründung:
Der Bauherr plant auf dem unbebauten Hanggrundstück in der Waldstraße ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück hat ein Gefälle in südlicher Richtung. Bei dem Einfamilienwohnhaus handelt es sich um ein Gebäude mit zwei Vollgeschossen. Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bauvorhaben muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Umgebung weist eine zweigeschossige Bauweise aus. Die Abstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten. Auch die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Ein Auszug der Planung ist in der Anlage dargestellt. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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