Betreff
Waldwirtschaftsplan im Körperschaftswald für das Haushaltsjahr 2022
a) Beratung und Beschlussfassung
b) Festlegung des Brennholzpreises
Vorlage
0531/FB 2/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

a) Vom Forstamt Kirchheimbolanden wurde der Waldwirtschaftsplan für das Jahr 2022 erstellt. Über diesen Wirtschaftsplan ist vom Gemeinderat der Gemeinde Ramsen gemäß § 33 LFG zu beraten und zu beschließen. Laut Vorschlag sind Einnahmen in Höhe von 26.653 € und Ausgaben in Höhe von 27.500 € vorgesehen. Es ist somit mit einem Defizit in Höhe von 847 € zu rechnen.

 

Der Waldwirtschaftsplan 2021 wies im Vergleich hierzu ein Defizit 11.684 € aus.

 

b) Aufgrund des Beitritts der Ortsgemeinde zur kommunalen Holzvermarktung Pfalz GmbH mit Sitz in Maikammer, werden alle Holzpreise von dieser ausgehandelt.

Ausnahme bildet die regionale Brennholzversorgung, diese wird preislich durch die Gemeinde als Waldbesitzerin festgesetzt. Der Brennholzpreis für Laubholz beträgt seit einigen Jahren konstant 56 € je Festmeter und für Nadelholz 30 € je Festmeter. Um analog der Marktlage und Nachfrage zu handeln, ist eine jährliche Festsetzung des Brennholzpreises durch den Gemeinderat beabsichtigt. Die Nachfrage nach Buchenbrennholz ist höher als die nach Eiche. Um den Anreiz zum Kauf von Eichenbrennholz zu erhöhen ist die Differenzierung der Brennholzpreise sinnvoll. Eine moderate Erhöhung des Buchenpreises auf 59 € ist zu empfehlen. Die Preise für Eichen (56 €/fm) und Nadelholz (30 €/fm) könnten beibehalten werden.


Beschlussvorschlag:

a) Der Gemeinderat beschließt den beiliegenden Forstwirtschaftsplan 2022.

b) Der Brennholzpreis wird durch den Gemeinderat für die Baumart Buche auf 59 € und die Baumart Eiche auf 56 € je Festmeter und für Nadelholz auf 30 € je Festmeter beschlossen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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