Betreff
Fassadenänderung einer Garage in der Bürgermeister-Becker-Straße
Vorlage
0993/FB 2/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bauherr hat entgegen seines eingereichten Bauantrages im Jahr 2017 die Fassade seiner Garage geändert. Zum einen wurde statt eines Flachdaches ein Satteldach errichtet. Weiterhin wurde auf der straßenzugewandten Seite neben dem Garagentor eine Tür eingebaut. Auf der Westseite zum Nachbargrundstück wurden zwei Fenster eingebaut. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Wingertsberg Teil D. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans werden mit der Fassadenänderung der Garage eingehalten. Eine Nachbarzustimmung für den Fenstereinbau an der Grundstücksgrenze ist bisher noch nicht erfolgt. Sollte der betroffene Nachbar zustimmen, bestehen aus baurechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Fassadenänderung. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Das Bauvorhaben ist in den beiliegenden Unterlagen dargestellt. 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen die Fassadenänderung einer Garage in der Bürgermeister-Becker-Straße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn der Nachbar des Grundstückes Fl.Nr. 2040/46 dem Fenstereinbau an der Grundstücksgrenze zustimmt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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