Problembeschreibung/Begründung:
Aufgrund einer Bauanfrage eines Privateigentümers für ein Grundstück in der Flurstraße außerhalb der bebauten Ortslage wurde in der Gemeinderatssitzung im Mai 2021 der Grundsatzbeschluss gefasst, für den Bereich der Flurstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg ist westlich der Flurstraße nach dem Anwesen in der Flurstraße 11 ein Bereich ausgewiesen, in dem eine zukünftige bauliche Entwicklung erfolgen kann. Nach Vorgabe der Unteren Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis muss der Bebauungsplan allerdings den gesamten Bereich ab dem letzten Anwesen in der Flurstraße bis zum Grundstück des bauwilligen Privateigentümers umfassen. Die Verwaltung hat mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke Kontakt bezüglich der Veräußerung ihrer Grundstücke zur Entwicklung von Bauland aufgenommen. Nur ein kleiner Teil der Eigentümer ist bereit, ihre Grundstücke an die Gemeinde zu veräußern. Verhandlungen werden zurzeit noch geführt. Die betroffenen Grundstücke sind im Beschlussvorschlag aufgeführt bzw. im beiliegenden Lageplan dargestellt. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 5.300 m². Damit das Gebiet bebaut werden kann, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierzu ist der Aufstellungsbeschluss durch die Ortsgemeinde Ramsen zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Ramsen beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3 und 740/5 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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