Problembeschreibung/Begründung:
Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 449/23 plant auf dem Grundstück ein Haus bzw. Doppelhaus zu errichten. Bei der Bebauung sollte zuerst die Baulücke zwischen der Feuerwehr und dem nächsten Gebäude geschlossen werden. Die Bebauung ist vorerst nur mit direktem Anschluss an die Straße Pfaffenhecke angedacht. Der vorgeschriebene Abstand von 10 m zum Eisbach wird eingehalten. Bereits in den Jahren 2007 und 2019 hatte der Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage für die Errichtung von Wohnhäusern auf diesem Grundstück gestellt. Bei diesem Grundstück handelt es sich gemäß Flächennutzungsplan um eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Zudem ist dieses Grundstück als Überflutungsfläche des Eisbachs gemäß Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Ramsen gekennzeichnet. Aus diesen Gründen wurde eine Bebauung dieses Grundstücks in den Vorjahren vom Gemeinderat abgelehnt. Durch die neue Bauvoranfrage würde nur eine Bebauung des vorderen Grundstücksbereiches zur Straße stattfinden. Der Eigentümer erklärt, dass die verbleibende Grundstücksfläche als Ausgleichs- oder Retentionsfläche genutzt werden könnte. Ein Auszug der Planung ist in der Anlage dargestellt. Um Entscheidung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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