Problembeschreibung / Begründung
Statistische Eckdaten:
22.457 gemessene Fahrzeuge
davon 2.410 Geschwindigkeitsverstöße
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davon 9 Fahrverbote
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2.203 Fahrer bis zu 20 km/h zu schnell
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207 Fahrer mehr als 21 km/h zu schnell
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Höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung
120 km/h in 50er-Zone (in den Abendstunden werktags)
81 Mess-Stellen
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50 in der VG Eisenberg
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31 in der VG Winnweiler
Erträge gesamt (Bußgelder, Verwaltungskosten,
Gebühren): 67.885,19 €
Anteil der VG Winnweiler an Erträgen (reine
Bußgelder): 18.445,00
€
Personal- und Sachkostenerstattung durch VG
Winnweiler: 26.880,01
€
Zeitliche Abfolge:
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11.03.2020 Startschuss für Kooperation mit VG
Winnweiler
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22.03.2020 erster Lockdown in Deutschland (auf
Wunsch von VG Winnweiler dort keine KGÜ von Mitte März bis Ende April 2020)
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Priorisierung der Aufgaben der
Außendienstmitarbeiter im Hinblick auf die Corona-Pandemie: verstärkte
Kontrollen bzgl. Einhaltung der CoBeLVO
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28.04.2020 Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges
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02.07.2020 Mitteilung der ADD bzgl. Nichtigkeit des
neuen Bußgeldkataloges auf Grund eines Formfehlers (Zitiergebot)
è Laufende Verfahren
müssen nach altem Bußgeldkatalog abgewickelt werden
è Bei Verwarnungen
müssen neue Anhörungen versandt werden, da sich die Rechtsfolge ändert
(14.07.2020)
è Fahreignungsregister
muss bereinigt werden (24.07.2020)
è Bereits
eingezogene Führerscheine müssen zurückgegeben bzw. Fahrverbote dürfen nicht
vollstreckt werden, wenn nach altem Bußgeldkatalog kein Fahrverbot angeordnet
worden wäre (29.07.2020)
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10.03.2021 Wartung und Eichung des Messgerätes
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12.03.2021 Empfehlung des Herstellers an alle
Kunden, dass bis auf Weiteres keine amtl. Messungen durchgeführt werden sollten
auf Grund Gutachtenerstellung PTB
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März/April 2021 diverser Schriftverkehr mit
Hersteller und ADD
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22.04.2021 Anhörung durch Landesamt für Mess- und
Eichwesen RLP bzgl. geplanter Untersagungsverfügung
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30.04.2021 Untersagungsverfügung durch Eichamt
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06.05.2021 Anweisung durch Innenministerium, dass
alle laufenden Verfahren einzustellen sind, von der Vollstreckung der
Fahrverbote ist abzusehen, Führerscheine sind zurückzugeben.
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05.07.2021 Hersteller gibt per E-Mail bekannt, dass
Gerät nicht nachgebessert wird.
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06.07.2021 Einschaltung Rechtsanwalt zur Klärung
von Gewährleistungsansprüchen etc.
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August 2021 Rechtsanwalt mit der Einreichung einer
Klage bei Gericht beauftragt
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Weitere Hersteller zwecks Vorstellung von
Geschwindigkeitsmessgeräten kontaktiert
è Vorstellungen am
15.07.2021, 04.08.2021, 19.08.2021
è Lieferzeiten
aktuell ca. 12 bis 16 Wochen
è Erneute Schulung
der Mitarbeiter notwendig
è Evtl. Anfang 2022
wieder Geschwindigkeitsmessungen möglich
- Gespräche mit VG
Kirchheimbolanden und VG Göllheim zwecks Ausweitung der Kooperation laufen
Beschlussvorschlag
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Gesamtkosten |
jährliche
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Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige
oder jähliche |
der
Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende
Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs-
/ Herstellungskosten |
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(i.d.R
= Kreditbedarf |
(Zuschüsse
/ Beträge) |
(Mittelabfluß,
Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
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Verbandgemeindeverwaltung
Eisenberg
(Pfalz), den 31.08.2021
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(Philippi) |
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(Salewski) |
Sachbearbeiterin |
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Fachbereichsleiterin |
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(Frey) |
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Bürgermeister |
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