Betreff
Beschlussfassung über die Änderung der Friedhofgebührensatzung der Friedhöfe der Stadt Eisenberg
Vorlage
0922/FB 3/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In der Stadtratssitzung vom 02.03.2021 wurde beschlossen, die Kosten für die Grabherstellung durch die Firma Nickel wie folgt anzupassen:

 

Normalgrab                                                                                      595,00€ netto

Tiefgrab                                                                                             730,00€ netto

 

Kindergrab                                                                                       200,00€ netto (bleibt unverändert)

 

Lohnstunde pro Person                                                                45,00€ netto

Maschinen Stunde                                                                          90,00€ netto

 

Demnach ist es nötig, die Gebührensatzung der Stadt Eisenberg anzupassen.

 

ALT

NEU

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre      604,52€ zzgl. 50,00€

b) bei Personen unter 5 Jahre     238,00€ zzgl. 50,00€

c) Tieferlegungszuschlag            185,64€

 

Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

d) Urnen                                      185,64€

e) Leichenträger pro Person         30,00€

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€ berechnet.

II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung

 

a) bei Personen über 5 Jahre       708,05€ zzgl. 50,00€

b) bei Personen unter 5 Jahre      238,00€ zzgl. 50,00€

Tieferlegungszuschlag                 160,65€

 

Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen.

 

d) Urnen                                      185,64€

e) Leichenträger pro Person         30,00€

f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€ berechnet.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Stadt Eisenberg wie vorgetragen. 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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