Problembeschreibung/Begründung:
In der Stadtratssitzung vom 02.03.2021 wurde beschlossen, die Kosten für die Grabherstellung durch die Firma Nickel wie folgt anzupassen:
Normalgrab 595,00€ netto
Tiefgrab 730,00€ netto
Kindergrab 200,00€ netto (bleibt unverändert)
Lohnstunde pro Person 45,00€ netto
Maschinen Stunde 90,00€ netto
Demnach ist es nötig, die Gebührensatzung der Stadt Eisenberg anzupassen.
ALT |
NEU |
II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 604,52€ zzgl. 50,00€ b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00€ zzgl. 50,00€ c) Tieferlegungszuschlag 185,64€ Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die
entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. d) Urnen 185,64€ e) Leichenträger pro Person 30,00€ f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00
Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€
berechnet. |
II. Gebühren für die Bestattung und Grabherstellung a) bei Personen über 5 Jahre 708,05€ zzgl. 50,00€ b) bei Personen unter 5 Jahre 238,00€ zzgl. 50,00€ Tieferlegungszuschlag 160,65€ Bei Vertragsänderung zu a) bis c) werden die
entsprechenden Beträge angefordert und die Gebührensatzung ist anzupassen. d) Urnen 185,64€ e) Leichenträger pro Person 30,00€ f) bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00
Uhr sowie Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00€
berechnet. |
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung über die Gebühren der Friedhöfe in der Stadt Eisenberg wie vorgetragen.
Finanzierung:
|
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|