Betreff
Bau von 6 Garagen - Göllheimer Straße
Vorlage
0484/FB 2/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Im Jahr 2019 wurde der Bauantrag zum Abriss eines Bestandsgebäudes und zum Neubau von 8 Garagen mit einem Büro für das Grundstück an der Göllheimer Straße gestellt. Der Gemeinderat hatte zu dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da der erforderliche Abstand von 5 m zwischen Garageneinfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche nicht eingehalten wird, wurde auch einer Befreiung von der Garagenverordnung zugestimmt.   

Die genehmigte Baumaßmnahme wurde nicht ausgeführt. Von der Eigentümerin wird ein geänderter Bauantrag vorgelegt, mit der lediglich der Bau von 6 Fertiggaragen beantragt wird. Der Mindestabstand von der Garagenverordnung wird weiterhin nicht eingehalten. Zwischen Garageneinfahrt und öffentlicher Verkehrsfläche wird lediglich ein Abstand von 1,50 m eingehalten.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann auch zur geänderten Planung das gemeindliche Einvernehmen erteilt und der Befreiung von der Garagenverordnung zugestimmt werden. Ein Auszug aus der vorgelegten Planung liegt bei. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen den geplanten Bau der Garagen bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Zur erforderlichen Befreiung von der Garagenverordnung wird die Zustimmung mit der Maßgabe erteilt, dass ein funkgesteuertes elektrisch angetriebenes Tor eingebaut wird. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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