Problembeschreibung/Begründung:
Im Jahr 2018 wurde nach Zustimmung durch die Stadt Eisenberg die Baugenehmigung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück an der Saarlandstraße erteilt. Das Grundstück wurde inzwischen veräußert. Der neue Eigentümer übernimmt die Baugenehmigung mit kleineren Änderungen. Der Balkon an der straßenseitigen Außenwand entfällt. Weiterhin werden die Formate der Fenster verkleinert.
Durch die beantragten Änderungen ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Bebauung in der Umgebung des Vorhabens. Das Gebäude fügt sich weiterhin ein. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. In der Anlage sind Ansichten vom Gebäude beigefügt, in denen die Änderungen kenntlich gemacht wurden.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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