Problembeschreibung/Begründung:
In der Doppelhaushälfte an der Martin-Luther-Straße ist eine Nutzungsänderung von zwei Räumen im Kellergeschoss von Keller- und Hobbyraum in Räume für eine Lernhilfe geplant.
Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen die beantragte Nutzungsänderung keine Bedenken. Die Umgebungsbebauung ist durch eine gewerbliche Nutzung geprägt. Die erforderlichen Stellplätze können nachgewiesen werden. Auch vom Eigentümer der angrenzenden Doppelhaushälfte bestehen keine Bedenken.
Weiterhin ist die Aufstellung einer Werbetafel mit einer Größe von 1,60 m x 1,00m (Gesamthöhe 1,80 m) geplant mit der auf die Lernhilfe hingewiesen wird.
In der Anlage sind eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit sowie ein Lageplan beigefügt. Aus Datenschutzgründen kann der Grundriss des Kellergeschosses, in dem die Nutzungsänderung geplant ist, nicht beigefügt werden.
Beschlussvorschlag:
Gegen die beantragte Nutzungsänderung eines Kellerraumes und Hobbyraumes in Räume für die Lernhilfe bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der geplanten Werbetafel mit einer Größe von 1,60 m x 1,00 m wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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