Betreff
Freibaderöffnung 2021
Vorlage
0485/FB 4/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am 04.03.2021 fand mit den Fraktionsführern, Beigeordneten, Bürgermeister und der Geschäftsführung der KEEP ein Gespräch bezüglich einer Eröffnung des Freibades statt.

Als Grundlage diente ein fiktives Strategiepapier, welches zu diesem Zeitpunkt auf der 15. CoBeLVO vom 08.01.2021 beruhte und auf der letztjährigen Hygieneverordnung.

Geplant war, in der Hoffnung dass sich die Situation verbessert, eine Eröffnung zum 01.Mai 2021. Unser Personal hat soweit alles vorbereitet, sodass das Schwimmbecken und das Spaßbecken geöffnet werden könnten.

Als Ergebnis der Besprechung vom 04.03.2021 wurde folgendes festgelegt:

 

 

 

Anmeldung und Eintritt nur mittels Onlineticket.

Registrierung der Badbesucher über Internetportal, mit erforderlichen persönlichen Daten zur Nachverfolgung, Produkt der Fa. Prefix > Gast erhält Eintrittskarte mit QR- Code

Hilfsweise und Unterstützung bei der Onlineregistrierung bei den VG-Werken und bei der VG.

Eintrittskarte, oder für mehrere Familienmitglieder für nur 48h im Voraus buchbar, nur für eine Zeitzone und bis 30 min vor Einlass buchbar

Keine Geldrückerstattung bei schlechtem Wetter oder Nicht-Inanspruchnahme

Eintrittskarten sind nicht übertragbar

Die Kasse ist zur Prüfung der Gültigkeit der Eintrittskarten besetzt, scannen der Eintrittskarte und Abgleich mit den Anmeldedaten

kein QR-Code Scanner am Drehkreuz möglich, Umrüstung ca. 5.000 €

 

Einführung von Zeitzonen zum Badbesuch:

8:00 – 10:30        11:00 – 14:00     15:00 – 19:00 Uhr

Desinfektionsmaßnahmen während den Pausen

 

Öffnungsbereiche:

Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken und Liegewiese

Schwimmbecken in 3 Bahnen unterteilt

Sprungturm und Planschbecken bleiben geschlossen

 

Anzahl Badegäste:

Einlass pro Zeitzone nur so viele wie für das Schwimmerbecken zulässig sind

Z.Z.  6m² / Person, 750 m²: 6m“/P = 125 P, davon 75 % = 93 Personen  

Als Eintrittspreis wurde vorgeschlagen:

1,50 €/ Person und Zeitzone

Kinder unter 6 Jahren sind frei, zählen bei den Besucherzahlen aber mit

Elektronisches Bezahlsystem:

Anbieter muss noch beauftragt werden, Pay One, Pay Solution, Gebühr ca. 20 Cent pro Transaktion

 

Hygiene:

Toilettennutzung m/w/d unter der Treppe

Duschen nur an den Durchschreitebecken, keine Warmdusche

Personal zur Desinfektion

Wärmehalle bleibt geschlossen

 

 

Personal:

Beckendienst

Bei Öffnung 8:00- 19:00 Uhr     11h

Arbeitszeit: 7:30 – 19:30 Uhr    12h/d   x 7 d = 84h

Max Arbeitszeit Mitarbeiter 60 h

Schichtdienst muss noch geregelt werden

Grünpflege > Personal

Kasse > Personal

Reinigung > Personal

Desinfektion > Personal

 

Sonstiges:

Schwimmkurse

Schulschwimmen wird von Schulen gewünscht

Kiosk ist verpachtet, Öffnungsumfang und Zulässigkeit gem. CoBeLVo

Hinweistafeln auf Kontaktbeschränkung und Hinweis auf Eigenverantwortung sowie Abstand

Hygieneplan erstellen und mit Gesundheitsamt abstimmen.

Badeordnung auf Corona modifizieren.

 

Zurzeit, heute am 08.04.2021 gilt noch die 18. CoBeLVO, welche unter §10 Abs. 2 immer noch vorgibt, dass Schwimmbäder geschlossen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Eröffnung des Freibades unter den nachfolgend beschriebenen Vorgaben im Einklang mit der zu diesem Zeitpunkt der Eröffnung gültigen CoBeLVO und den Vorschriften der aktuellen Hygieneverordnung zu ermöglichen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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