Betreff
Information über Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters und dadurch erzielte Vergütungen
Vorlage
0482/FB 1/2021
Art
Informationsvorlage

Problembeschreibung / Begründung

 

Gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz haben Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. In Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung werden die Tätigkeiten/Ehrenämter sowie die bis zur Erstellung dieser Vorlage für das Jahr 2020 gezahlten Vergütungen/Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder in der beigefügten Tabelle aufgeführt.

 

 


Beschlussvorschlag

 

Der Verbandsgemeinderat nimmt dem Bericht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters und dadurch erzielte Vergütungen im Jahr 2020 zur Kenntnis.

 

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jähliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten

 

 

(i.d.R = Kreditbedarf

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluß, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR