Befreiung vom Bebauungsplan
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bauherr möchte seine Doppelgarage aufstocken und zu einem zusätzlichen Wohnraum ausbauen. Die Wohnraumerweiterung soll mit einem Flachdach ausgeführt werden. Die Doppelgarage hat ein Maß von 9,49 m x 6,40 m und eine Höhe von 2,80 m mit einer Ummauerung der sich auf der Garage befindenden Terrasse. Die Wohnraum-aufstockung umfasst eine Höhe von 3 m. Sie reicht bis zur Höhe des bestehenden Daches.
Das Grundstück befindet sich im Baugebiet Am Staufer Weg. Im Rahmen des Bauantrages werden zwei Befreiuungen vom Bebauungsplan beantragt. Zum einen eine Befreiung von der Dachform und zum anderen von der Dachneigung, da eine Anpassung an das bestehende Wohnhaus mit Walmdach sehr aufwendig und kostenintensiv wäre. Der Befreiuungsantrag ist der Anlage beigefügt.
Gemäß Bebauungsplan sind nur Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung zwischen 30 und 40 ° sowie Pultdächer mit einer Neigung zwischen 15 und 25 ° zulässig. Die festgesetzten Dachneigungen und Dachformen gelten nicht für Garagen und Nebenanlagen.
Bisher wurde im Baugebiet keine vergleichbare Befreiung erteilt. Mit der Doppelgarage wird ein Abstand von 3 m zu den Nachbargrundstücken eingehalten. Die sonstigen Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten. Ein Auszug aus der Planung und ein Foto des bisherigen Wohnhauses ist der Anlage beigefügt. Um Entscheidung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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