Betreff
Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Ripperterstraße
Vorlage
0478/FB 2/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Bauherr beabsichtigt auf dem Grundstück in der Ripperterstraße ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine Baulücke im bebauten Bereich der Ripperterstraße. Für das Baugrundstück besteht kein Bebauungsplan. Die baurechtliche Beurteilung hat nach der Umgebungsbebauung zu erfolgen.

Da das Kellergeschoss baurechtlich als Vollgeschoss zu werten ist, handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude, das aus Sicht der Straße nur als eingeschossiges Gebäude sichtbar ist, da es sich um ein Hanggelände handelt. Bei dem Dach handelt es sich um ein Walmdach mit einer Dachneigung von 22 °. In der Umgebung gibt es Sattel- und Walmdächer und bereits auch Dächer mit einer geringen Dachneigung. Zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. In der Anlage ist ein Auszug aus der Planung beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Zum geplanten Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Ripperterstraße wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

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