Problembeschreibung/Begründung:
An dem bestehenden Altenheim an der Klosterstraße soll ein Anbau vorgenommen werden in dem eine Küche eingerichtet wird. Bisher war die Küche für das Seniorenheim in einem Gebäude an der Pfaffenhecke untergebracht. Diese soll verlegt werden, um die Versorgung der Bewohner unmittelbar vor Ort sicherstellen zu können.
Der Leichenraum, der bisher im Hauptgebäude unterbracht war, soll in ein Nebengebäude verlegt werden. Für das Nebengebäude ist eine Nutzungsänderung erforderlich.
Die Baumaßnahmen bzw. Nutzungsänderungen sind in den in der Anlage beigefügten Plänen dargestellt. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Es bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Beschlussvorschlag:
Gegen den Anbau zur Einrichtung einer Küche sowie gegen den Umbau des Nebengebäudes zur Einrichtung eines Leichenraumes bestehen keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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