Betreff
Widmung der Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße)
Vorlage
0853/FB 2/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) wurden mittlerweile endgültig hergestellt. Sie sind u. a. aus beitragsrechtlichen Gründen gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 Landesstraßengesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Verkehrsanlagen sind im beiliegenden Lageplan eingezeichnet. Sie umfassen die in der Anlage aufgeführten Grundstücke.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage aufgeführten Verkehrsanlagen im östlichen Bereich des Baugebietes Wingertsberg Teil D (Bürgermeister-Becker-Straße) werden gemäß §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße bzw. Fußwege dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Widmungsverfügung im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

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