Problembeschreibung/Begründung:
Die Herren Dr. Karsten Schilling und Albert Hess haben mit Schreiben vom 15.12.2020 mitgeteilt, dass sie zum 31.12.2020 aus der Partei Bündnis 90/Die Grünen ausscheiden. Ihre Mandate als Mitglieder des Stadtrates werden sie beibehalten und die Fraktion „Parteilose“ bilden, die durch Herrn Dr. Schilling als Fraktionssprecher vertreten wird.
Nach § 45 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) sind die Ausschussmitglieder neu zu wählen, wenn sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen ändert und sich auf Grund des neuen Stärkeverhältnisses eine andere Verteilung der Ausschusssitze ergibt. Das ist der Fall, wenn Ratsmitglieder sowohl ihre Fraktionszugehörigkeit als auch ihre Mitgliedschaft in derjenigen Partei aufgeben, auf deren Wahlvorschlag sie gewählt sind (VV Nr. 5 zu § 45 GemO). Die Zahl der Ausschusssitze entspricht der aus der Kommunalwahl hervorgegangenen Mitgliederzahl der einzelnen politischen Gruppen.
Ausgehend von dem neuen Stärkeverhältnis ergibt sich nach dem Divisorverfahren entsprechend § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KGW) eine andere Sitzverteilung in den Ausschüssen, wie aus der Anlage zu ersehen ist. Die Partei Bündnis90/ Die Grünen hat keine Sitze mehr, je nach Anzahl der Ausschussgröße erhalten SPD bzw. FDP einen zusätzlichen Sitz. Die Gruppe „Parteilose“ hat kein Vorschlagsrecht, da sie sich nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag an der Kommunalwahl beteiligt hat.
§ 45 Abs. 1 GemO sieht die Wahl von Mitgliedern und
Stellvertretern für die Ausschüsse vor. Die Wahl der Mitglieder und deren
Stellvertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch
Stimmzettel.
Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann durch
Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen
durch Handzeichen erfolgen.
Bisher wurde praktiziert, dass von den Fraktionen
ein gemeinsamer Wahlvorschlag nach interfraktioneller Abstimmung eingebracht
wird. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag ist empfehlenswert, da es hierbei nicht auf
die Anwesenheit aller Ratsmitglieder in der Sitzung ankommt; durch das Fehlen
einzelner Mitglieder kann es nicht zu Verschiebungen der Ausschussstärke
hinsichtlich der Fraktionen kommen.
Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus
Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Einwohnern der
Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses
sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Haupt- und Finanzausschuss sowie
Rechnungsprüfungsausschuss bestehen ausschließlich aus Ratsmitgliedern. In
gemischten Ausschüssen müssen Ratsmitglieder durch Ratsmitglieder vertreten
werden, da Beschlussfähigkeit nur besteht, wenn mehr als die Hälfte der
Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sind.
In der beiliegenden Liste ist die Besetzung der
Ausschüsse mit der neu berechneten Sitzverteilung dargestellt. Grundsätzlich
können die Ausschüsse auf Vorschlag der Fraktionen komplett neu gewählt werden.
Es ist auch möglich, lediglich die freien Sitze zu besetzen. In diesem Fall
werden die FDP und die SPD-Fraktion um Vorschläge gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, offen abzustimmen.
Der Stadtrat stimmt der Besetzung der Ausschüsse wie von den Fraktionen vorgeschlagen zu.
Finanzierung:
x |
ja |
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|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Anlage
Eisenberg (Pfalz),
05.01.2021
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(Steinbrecher-Benz) (Sattler)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin
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(Funck) ges.:
Frey
Stadtbürgermeister Bürgermeister