Problembeschreibung/Begründung:
Um die Versorgungssicherheit in
der Wasserversorgung in den beiden Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim
weiterhin zu gewährleisten bzw. noch zu erhöhen, die Wasserversorgung zu
optimieren, als auch durch die Schaffung eines größeren bzw. gemeinsamen
Personalpools eine bessere Redundanz im technischen Personalbereich zu
erhalten, haben die beiden Verbandsgemeindewerke Eisenberg und Göllheim eine
gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.08.2020
gegründet, welche ihre Aufgaben zum 01.01.2021 aufnehmen wird.
Die Zusammenarbeit betrifft alle
Teilbereiche der Wasserversorgung, mithin die Wassergewinnung,
Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung sowie den Netzbetrieb inklusive
Herstellung, Wartung und Unterhaltung aller Hausanschlüsse. Die Zusammenarbeit
erfolgt in einer gemeinsamen Organisation, wobei
a)
der
technische Bereich bei den Verbandsgemeindewerken Göllheim „angesiedelt“ wird,
b)
die
kaufmännischen Belange der neuen Organisation bei den Verbandsgemeindewerken in
Eisenberg bearbeitet werden.
Ausarbeitung der Verträge unter Hinzuziehung externer Unterstützung bei
der Beurteilung der steuerlichen und sonstigen rechtlichen Vorgaben bzw.
insbesondere des festzusetzenden Betriebsführungsentgeltes
Die dieser Vorlage beigefügten
Verträge wurden von den beiden Werkleitungen Eisenberg und Göllheim erstellt und
abschließend mit unserem Wirtschaftsprüfer inhaltlich und in Bezug der
Betriebsführungsentgeltshöhe abgestimmt.
Ergänzend wurde bei der
Festlegung der Betriebsführungsentgelte zwischen der Anstalt und den beiden
Wasserwerken für die kaufmännische Abwicklung sowie des
Betriebsführungsentgeltes gegenüber der Verbandsgemeinde Göllheim für die
Abwicklung der Personalangelegenheiten die Aussage der Kommunalberatung Mainz
eingearbeitet.
Steuerliche Hinweise
Die Anstalt ist eine
Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, sodass steuerrechtlich bei der
Erwirtschaftung eines Gewinnes; welcher jedes Jahr angestrebt wird, die dadurch
Gewerbe- und Körperschaftsteuer auslösen wird.
Auch wird bei Auftragserledigung
durch die AÖR beispielsweise für die beiden Wasserwerke durch den Tatbestand
einer steuerbaren und steuerpflichtigen Leistung Umsatzsteuer abzurechnen sein.
Die beiden Wasserwerke genießen hier die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges,
sodass es bei den beiden Wasserwerken zu keiner Kostensteigerung kommt.
Da die beiden Wasserwerke jeweils zu 50 % Gesellschafter an der Anstalt
sind, bedarf es dringend vor dem 01.01.2021 den Abschluss entsprechender
Betriebsführungs- und sonstiger Verträge, damit es zu keinen
körperschaftsteuerlichen Nachteilen aller Beteiligte kommt.
Auf den entsprechenden Hinweis von unserem Wirtschaftsprüfungsbüro Dr.
Burret GmbH sei hier verwiesen.
Abzuschließenden Verträge
Nachfolgende Übersicht über die abzuschließenden Verträge; insbesondere
deren Inhalt als auch deren Laufzeit; Erläuterungen
siehe auf den nachfolgenden Seiten:
*Anmerkung; Verträge lfd. Nr. 7 und 8 bedarf es nur einer Kenntnisnahme
der beiden Werksausschüsse / Verbandsgemeinderäte.
1.Technischer
Betriebsführungsvertrag Anstalt mit den beiden Wasserwerken
Ø
Wichtigster
Vertrag, in welchem das Auftragsverhältnis und die zu erledigenden Aufgaben
zwischen der Anstalt und der beiden Wasserwerke geregelt werden (§ 1)
Ø
Rufbereitschaft
Ø
Einheitliche
Lohnstundenabrechnung
Ø
Materialwirtschaft
Ø
Abrechnungsentgelt
setzt sich grundsätzlich aus Lohn und Material zusammen
Ø
Stundensatzermittlung
und Festlegung laut jährlich zu erstellendem Wirtschaftsplan (fakturierfähige
Lohnstunden)
Ø
PKW-
und Werkstatt- und Stunden des „Personalwesens“ werden nicht fakturiert
Ø
=>
Fremdleistungen werden von der AÖR bestätigt und freigegeben; allerdings von
dem jeweiligen Wasserwerk selbst bezahlt
Ø
Koordination
im investiven Bereich (Neubaugebiete)
Ø
Abstimmungsarbeiten
untereinander
Ø
Organisatorische
Abwicklung der erbrachten Leistungen
Ø
Abschlagszahlungen
Ø
Abrechnungszyklen
2.Kaufm.
Betriebsführung der Anstalt durch das Wasserwerk Eisenberg
Ø
Abwicklung
sämtlicher kaufmännischer Vorgänge
Ø
Rechnerische
und sachliche Kontrolle aller Eingangsrechnungen und Begleichung der
Verbindlichkeiten, Forderungsüberwachung
Ø
Erstellung
des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) sowie des Lageberichts
Ø
Erstellung,
Umsetzung und Überwachung des Wirtschaftsplanes
Ø
Kalkulation
des Stundensatzes für die Fakturierung
Ø
Fakturierungen
mittels Auftragsabwicklung
Ø
Anlagenbuchhaltung
Ø
Personalkostenverwaltung,-
Kalkulation
Ø
Personalbedarf
lt. Kommunalberatung 1,0 VZA
Betriebsführungsentgelt: 102.120 €
Zu Erledigung dieser Aufgaben
bedient sich das WWE, des der durch die KEEP-GmbH angeschafften kaufmännischen
Anwendungsprogramme è eigener Betriebsführungsvertrag
3.Kaufm.
Betriebsführung der Anstalt durch das Wasserwerk Göllheim
Ø
Erfassung
der einzelnen Lohnstunden des technischen Personals der AÖR anhand vorhandener
Rapportzettel in der Schleupen – CS Applikation – Auftragsabwicklung
Ø
Erfassung
des Lagermaterials anhand vorhandener Materialentnahmenachweis in die
Schleupen–CS-Applikation– Auftragsabwicklung durch Entnahmebuchung aus der
Schleupen–CS– Applikation–Materialwirtschaft
Ø
Durchführung
der Inventur
Ø
Übersendung
der Rapportzettel, der Materialentnahmescheine als auch der durch die Mitarbeiter
der AÖR oder des Vorstandes freigegebenen Eingangsrechnungen an das Wasserwerk
Eisenberg
Ø
Unterstützung
des Vorstandes der AÖR im
Zusammenhang mit dem Ablauf organisatorischer Angelegenheiten nebst
Schriftverkehr
Ø
Personalbedarf lt. Kommunalberatung: 0,5 VZA
Betriebsführungsentgelt:
44.760 €
4.Mietverrechnung
der Anstalt mit dem Wasserwerk Göllheim
Ø
Sitz
der Gesellschaft
Ø
Arbeitsstätte
aller technischen Mitarbeiter
Ø
Bereitstellungen
bzw. Vermietung von Flächen auf dem Grundstück in Göllheim,
Gutenbergstraße 4
Ø
Aufenthaltsräume
Ø
Werkstätten
Ø
Lagerflächen
Ø
Soziale
Räume
Ø
Flächen
(teilweise) des kaufm. Personals des Wasserwerkes Göllheim für deren Abwicklung
der kaufm. Dienste
Ø
Jahresmiete:
40.400 €
5.Betriebsführung
Personalrecht, zentraler Dienste (und Vermietung) der Anstalt durch die
Verbandsgemeinde Göllheim
Ø
Personalkostenabrechnung
mit der PPA
Ø
Arbeitsverträge
Ø
Beratung
Vorstand in Angelegenheiten um das Personalrecht
Ø
Zentrale
Dienste
Ø
Bereitstellung
Sitzungssaal
Ø
Personalbedarf
lt. Kommunalberatung: 0,1 VZA
Ø Betriebsführungsentgelt:
10.272 €
Ø Betriebsführungsentgelt:
400 €
Ø Mietkosten
je Sitzung: 100 €
6.Betriebsführung
zentraler Dienste (und Vermietung) der Anstalt durch die Verbandsgemeinde Eisenberg
Zentrale Dienste
Ø
Bereitstellung
Sitzungssaal
Ø
Betriebsführungsentgelt:
400 €
Ø
Mietkosten
je Sitzung: 100 €
7.Betriebsführung
über die Bereitstellung der IT-Landschaft und diverser Softwareprogramme der
Anstalt durch die KEEP-GmbH
Ø
Mitbenutzung
der Software- und Lizenzkomponenten zählen wie z. B. Windows und Office, Sophos
Mobile Control, Firewall, Mail, Mailcrypt, Device-Controll, Virenschutz.
Ø
Softwareapplikationen:
Finanzbuchhaltung inkl.
Kostenstellenrechnung
Auftragsabwicklung
Materialbuchhaltung
OLAP
Basissystem neben Easy-Archiv
Anlagenbuchhaltung
Personalkostenverwaltungsprogramm
Ø
Jahresentgelt:
22.500
8.Mietverrechnung
der Anstalt mit der KEEP-GmbH
Ø
Lagerflächen
Ø
Flächen
(teilweise) des kaufm. Personals des Wasserwerkes Göllheim für deren Abwicklung
der kaufm. Dienste
Ø
Jahresmiete:
22.750 €
Beschlussvorschlag:
Laut
Auffassung der Werkleitung sind diese Verträge; insbesondere der Vertrag mit
lfd. Nr. 1 keine Verträge der laufenden Verwaltung, sodass eine
Beschlussfassung durch den jeweiligen Werksausschuss eingeholt werden sollte.
Die
Verträge werden gleichlautend dem Verwaltungsrat zu dessen Beschlussfassung
vorgelegt.
Finanzierung:
|
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
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