Problembeschreibung/Begründung:
Im Industriepark-Süd
wird auf dem Grundstück an der Straße „Am Gielbrunnen“ eine Lagerhalle mit den
Abmessungen von 45,00 m (Tiefe) und 32,00 m(Breite) geplant. Das Bauvorhaben
liegt innerhalb des Bebauungsplanes
„Industriepark-Süd“.
Mit der geplanten
Baumaßnahme werden die Regelungen des Bebauungsplanes eingehalten. Weiterhin werden
auch die allgemeinen baurechtlichen Vorschriften beachtet. Es bestehen keine
baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.
In der Anlage ist ein
Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Gegen die geplante gewerbliche Halle mit den Abmessungen von 45,00 m x 32,00 m bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die Regelungen des Bebauungsplanes „Industriepark-Süd“ werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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