Betreff
Installation einer Wechselwerbeanlage am Marktplatz
Vorlage
0745/FB 2/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Bereits im Jahr 2018 wurde im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau und der Umnutzung des Gebäudes am Marktplatz eine Werbeanlage an der Außenwand zum Marktplatz geplant. Die damalige Werbeanlage sollte eine Größe von 7,50 m x 2,00 m aufweisen. Der Stadtrat hatte zu dieser Werbeanlage beschlossen, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Außenwerbung bestehen, wenn diese an die Umgebung und an das Gebäude angepasst wird. Zu der vorgelegten Planung wurde das Einvernehmen nicht erteilt, da diese als zu groß angesehen wurde.

Mit der nun vorliegenden Planung wird eine Wechselwerbeanlage als LED Videowall mit den Abmessungen von 2,20 m x 2,20 m geplant. Die vorgelegte Planung ist als Anlage beigefügt. Die vorliegende Planung fügt sich in Form, Farbe und Größe in den geplanten Umbau, die Neugestaltung der Außenfassade sowie in die Gestaltung des Marktplatzes ein. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht könnten Bedenken bestehen, wenn auf der Werbetafel „laufende“ oder blinkende Anzeigen erfolgen. Dies ist auszuschließen. Vom Antragsteller wurde nach Rücksprache mit dem Bauamt erklärt, dass lediglich Einzelbilder dargestellt werden. Bei der Festlegung des Zeitabstandes zur Änderung der Anzeigen wird darauf geachtet, dass keine störenden oder „beunruhigenden“ Wirkungen auf den angrenzenden öffentlichen Bereich entstehen.

Die Werbeanlage wurde bei der Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zum Umbau des Geschäftsgebäude mit einkalkuliert. Vom Antragsteller wurde zugesichert, dass eine hochwertige Werbetafel (Kosten ca. 40.000 bis 50.000 €) zum Einsatz kommt.

Nach Auffassung der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.   

 


Beschlussvorschlag:

Gegen die Werbeanlage mit den Abmessungen von 2,20 m x 2,20 m bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die Werbeanlage ist in der Größe an den geplanten Umbau des bestehenden Geschäftsgebäudes und die damit verbundene Neugestaltung des Gebäudes am Marktplatz angepasst. „Laufende“ oder blinkende Werbeanzeigen sind ausgeschlossen, da hiermit eine Beeinträchtigung des Fahrzeugverkehrs verbunden sein kann. Gegen den Wechsel der Werbeanzeigen in regelmäßigen Zeitabständen, die keine störende Wirkung auf den Bereich des Marktplatzes ausüben, bestehen keine Bedenken.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.    

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR