Betreff
Verkehrsangelegenheiten
Geschwindigkeitsregelung in der Straße "Am Weinberg" im Baugebiet Wingertsberg Teil D
Vorlage
0729/FB 2/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Straße „Am Weinberg“ wurde mittlerweile endgültig hergestellt. In der letzten Stadtratssitzung wurde von den Ratsmitgliedern beschlossen, ein Meinungsbild zur Geschwindigkeitsregelung in der Straße „Am Weinberg“ bei den an der Straße angrenzenden Grundstückseigentümern einzuholen.

Die Befragung ergab bei 17 Eigentümern folgendes Ergebnis:

8 x Tempo 30-Zone

5 x verkehrsberuhigter Bereich

4 x keine Antwort

 

Seitens der Stadt Eisenberg ist festzulegen, welche Geschwindigkeitsregelung in der Straße „Am Weinberg“ getroffen wird. Grundsätzlich darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in eingezeichneten Parkflächen geparkt werden. Solche Parkflächen müssten bei einer Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich noch eingezeichnet werden. Außerhalb dieser Parkflächen ist ein Parken nicht zulässig.

Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist das Einzeichnen von Parkflächen nicht notwendig. Es darf überall auf der Straße geparkt werden, wenn die Regelungen der StVO eingehalten werden.

 


Beschlussvorschlag:

Um Entscheidung wird gebeten.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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