Einrichtung eines Taxistandes auf dem Marktplatz
Problembeschreibung/Begründung:
Von einem Taxi Unternehmen aus der Verbandsgemeinde Eisenberg wurde ein Antrag auf Einrichtung eines Taxistandes auf dem Marktplatz in Eisenberg gestellt. Das Unternehmen erklärte, dass dem Unternehmen bereits vor dem Umbau des Marktplatzes ein Taxistand genehmigt wurde. Nach der Erneuerung des Marktplatzes wurde jedoch kein Taxistand mehr ausgewiesen. Inzwischen hat das Unternehmen auch eine Taxizentrale im Gebäude der Philipp-Mayer-Straße 7 eingerichtet.
Zwei Standorte im Marktplatzbereich könnten als mögliche Standorte für einen Taxistand ausgewiesen werden. Die beiden Standorte sind in den beiliegenden Plänen gekennzeichnet. Die Einrichtung eines Taxistandes bedeutet, dass dieser Parkplatz nur für Taxis vorbehalten ist. Andere Fahrzeuge dürfen darauf nicht parken. Der Parkplatz ist nicht auf ein einzelnes Taxiunternehmen beschränkt. Alle Taxis dürfen darauf abgestellt werden.
Vom Bauausschuss ist zu entscheiden, ob wieder ein Taxistand auf dem Marktplatz eingerichtet werden soll und wenn ja, welcher Standort dafür ausgewählt wird.
Beschlussvorschlag:
Um Entscheidung wird gebeten.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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