Problembeschreibung/Begründung:
Sobald
beide Verbandsgemeinderäte die Anstaltssatzung für die zu gründende Anstalt des
öffentlichen Rechts beschlossen haben, haben die beiden Gremien laut
Anstaltsatzung (siehe § 11) jeweils 5 Mitglieder zuzüglich Vertreter aus der
Mitte des Verbandsgemeinderates zu wählen. Es ist vorgesehen, den
Verwaltungsrat dann Anfang August für seine erste Sitzung einzuberufen.
§ 11
Verwaltungsrat
Die
Anstalt hat einen Verwaltungsrat, der aus 12 Mitgliedern besteht.
Der
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Göllheim und der Bürgermeister der
Verbandsgemeinde Eisenberg gehören dem Verwaltungsrat kraft Amtes an.
Die
beiden Verbandsgemeinden entsenden jeweils 5 weitere Mitglieder und bestellen
je Mitglied einen Stellvertreter.
Für
die Wahl der von den Ratsgremien entsandten Mitglieder gilt § 45
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sinngemäß. Es gelten die Vorgaben des § 14 b
Abs. 3 und § 8 Abs. 1 und 2 KomZG.
Die
entsandten Verwaltungsratsmitglieder werden der Anstalt schriftlich mitgeteilt.
Die
Amtszeit der sonstigen Mitglieder des Verwaltungsrats entspricht der Wahlzeit
der kommunalen Vertretungsorgane; sie endet für das jeweilige Mitglied
vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat der entsendenden Verbandsgemeinde.
Die
Amtszeit des Verwaltungsrates beginnt, wenn sämtliche Mitglieder der Anstalt
mitgeteilt worden sind. Sie endet mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden
Ablauf der Wahlperiode der Räte der beteiligten Verbandsgemeinden. Der alte
Verwaltungsrat führt die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit des neuen
Verwaltungsrates fort. Scheidet ein entsandtes Verwaltungsratsmitglied während
der Amtszeit aus, so erfolgt eine Neubestellung durch den betreffenden
Verbandsgemeinderat für den Rest der Amtszeit.
Die Mitglieder, bzw. deren
Vertreter, sind in Abhängigkeit der politischen Mehrheitsverhältnisse im
jeweiligen Verbandsgemeinderat vorzuschlagen.
a.)
Verbandsgemeinderat Eisenberg
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die SPD
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG
o
1
Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU
b.)
Verbandsgemeinderat Göllheim
o
2
Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG
o
1
Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die SPD
o
1
Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU
o
1
Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Die nächsten Schritte auf
dem Weg zur Gründung der AÖR sehen wie folgt aus:
o
Betriebsführungsverträge
(8 Verträge) sind im Entwurf fertig. Mit „Leben“ füllen inklusiver Abstimmung
mit Dr. Burret, nach erfolgte Abstimmung Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat
è kein Geschäft der laufenden Verwaltung für
die Werkleitung
o
Kontaktaufnahme
mit Finanzamt è USt, GewSt, KSt
o
Einrichtung
des eigenen Bankkontos der AÖR bei der SPK Donnersberg
o
Wirtschaftsplan
2021, Matrizen füllen für die Kalkulation Stundensatz 2021
o
Matrizen
füllen für Kommunalberatung è Stellenbedarf,
Stellenbewertung etc.
o
Abstimmen
des Auftragsvolumens / der Auftragsnummern zwischen AÖR und den Werken
o
Materialwirtschaft
als auch Mitarbeiter der beiden Werke „zusammenführen“
o
Finanzbuchhaltung
der AÖR (Finanzbuchhaltung, Auftrag, Material, OLAP) einrichten
o
Sitzung des Verwaltungsrates für Anfang August
vorbereiten um u. a. den Vorstand zu wählen, damit dieser mit den beiden
Bürgermeistern die Verhandlung der Arbeitsverträge mit den einzelnen
Mitarbeitern unter Mithilfe von Rechtsanwalt Kistner durchführen kann.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg die Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Vertreter für die AÖR zu beschließen.
Finanzierung:
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ja |
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|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- / Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
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