Betreff
Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Vertreter für die AÖR
Vorlage
417/FB 4/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Sobald beide Verbandsgemeinderäte die Anstaltssatzung für die zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts beschlossen haben, haben die beiden Gremien laut Anstaltsatzung (siehe § 11) jeweils 5 Mitglieder zuzüglich Vertreter aus der Mitte des Verbandsgemeinderates zu wählen. Es ist vorgesehen, den Verwaltungsrat dann Anfang August für seine erste Sitzung einzuberufen.

§ 11 Verwaltungsrat

Die Anstalt hat einen Verwaltungsrat, der aus 12 Mitgliedern besteht.

Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Göllheim und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eisenberg gehören dem Verwaltungsrat kraft Amtes an.

Die beiden Verbandsgemeinden entsenden jeweils 5 weitere Mitglieder und bestellen je Mitglied einen Stellvertreter.

Für die Wahl der von den Ratsgremien entsandten Mitglieder gilt § 45 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz sinngemäß. Es gelten die Vorgaben des § 14 b Abs. 3 und § 8 Abs. 1 und 2 KomZG.

Die entsandten Verwaltungsratsmitglieder werden der Anstalt schriftlich mitgeteilt.

Die Amtszeit der sonstigen Mitglieder des Verwaltungsrats entspricht der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane; sie endet für das jeweilige Mitglied vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat der entsendenden Verbandsgemeinde.

Die Amtszeit des Verwaltungsrates beginnt, wenn sämtliche Mitglieder der Anstalt mitgeteilt worden sind. Sie endet mit dem auf den Beginn der Amtszeit folgenden Ablauf der Wahlperiode der Räte der beteiligten Verbandsgemeinden. Der alte Verwaltungsrat führt die Geschäfte bis zum Beginn der Amtszeit des neuen Verwaltungsrates fort. Scheidet ein entsandtes Verwaltungsratsmitglied während der Amtszeit aus, so erfolgt eine Neubestellung durch den betreffenden Verbandsgemeinderat für den Rest der Amtszeit.

 

Die Mitglieder, bzw. deren Vertreter, sind in Abhängigkeit der politischen Mehrheitsverhältnisse im jeweiligen Verbandsgemeinderat vorzuschlagen.

 

a.)          Verbandsgemeinderat Eisenberg

 

o   2 Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die SPD

 

o   2 Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG

 

o   1 Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU

 

b.)          Verbandsgemeinderat Göllheim

 

o   2 Mitglieder und deren Vertreter; Vorschlag durch die FWG

 

o   1 Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die SPD

 

o   1 Mitglied und dessen Vertreter, Vorschlag durch die CDU

 

o   1 Mitglied und dessen Vertreter; Vorschlag durch die BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

 

Die nächsten Schritte auf dem Weg zur Gründung der AÖR sehen wie folgt aus:

 

o   Betriebsführungsverträge (8 Verträge) sind im Entwurf fertig. Mit „Leben“ füllen inklusiver Abstimmung mit Dr. Burret, nach erfolgte Abstimmung Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat è kein Geschäft der laufenden Verwaltung für die Werkleitung

 

o   Kontaktaufnahme mit Finanzamt è USt, GewSt, KSt

 

o   Einrichtung des eigenen Bankkontos der AÖR bei der SPK Donnersberg

 

o   Wirtschaftsplan 2021, Matrizen füllen für die Kalkulation Stundensatz 2021

 

o   Matrizen füllen für Kommunalberatung è Stellenbedarf, Stellenbewertung etc.

 

o   Abstimmen des Auftragsvolumens / der Auftragsnummern zwischen AÖR und den Werken

 

o   Materialwirtschaft als auch Mitarbeiter der beiden Werke „zusammenführen“

 

o   Finanzbuchhaltung der AÖR (Finanzbuchhaltung, Auftrag, Material, OLAP) einrichten

 

o   Sitzung des Verwaltungsrates für Anfang August vorbereiten um u. a. den Vorstand zu wählen, damit dieser mit den beiden Bürgermeistern die Verhandlung der Arbeitsverträge mit den einzelnen Mitarbeitern unter Mithilfe von Rechtsanwalt Kistner durchführen kann.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Eisenberg die Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Vertreter für die AÖR zu beschließen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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