Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) kann ehrenamtlichen Beigeordneten die Leitung eines angemessenen Geschäftsbereichs übertragen werden. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg sieht die Bildung zweier Geschäftsbereiche vor.
Beigeordnete sind in dem ihnen übertragenen Geschäftsbereich ständige Vertreter des Bürgermeisters und führen in den entsprechenden Ausschusssitzungen den Vorsitz.
Nach § 50 Abs. 4 letzter Satz GemO bedürfen die Bildung und Übertragung von Geschäftsbereiche der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.
Bürgermeister Frey schlägt vor, folgende Geschäftsbereiche zu bilden und wie folgt auf die Beigeordneten der Verbandsgemeinde zu übertragen:
- Fachbereich „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ als Geschäftsbereich des 1. Beigeordneten
- Fachbereich „Tourismus und Wirtschaftsförderung“ als Geschäftsbereich des 2. Beigeordneten.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bildung des
Geschäftsbereichs „Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen“ und der Übertragung
dieses Geschäftsbereichs auf den 1. Beigeordneten zu.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Bildung des Geschäftsbereichs „Tourismus und
Wirtschaftsförderung“ und der Übertragung dieses Geschäftsbereichs auf den 2.
Beigeordneten zu.
Finanzierung:
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ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Eisenberg (Pfalz),
den 30.07.2019
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Steinbrecher-Benz Frey
Sachbearbeiterin Bürgermeister
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Frey
Stv.
Fachbereichsleiterin