Betreff
Änderung der Fassade in der Geierstraße
Vorlage
365/FB 2/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am Gebäude in der Geierstraße wurde eine Fassadenänderung durchgeführt. Dabei wurde jeweils im Dachgeschoss und im Dachraum ein Fenster vergrößert. Ansichtspläne sind der Beschlussvorlage beigefügt. 

Eine Änderung der Fassade ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Ein Bauantrag wurde nachträglich eingereicht. Da bei diesem Vorhaben die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden, ist  die Fassadenänderung von den beiden angrenzenden Nachbarn zu genehmigen. Bisher hat ein Nachbar den eingereichten Bauplänen zugestimmt. Von Seiten der Gemeinde Kerzenheim bestehen gegen die Änderung der Fassade keine baurechtlichen Bedenken. Der südlich zum Bauvorhaben angrenzende Nachbar muss seine Zustimmung noch erteilen. 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen die Änderung der Fassade in der Geierstraße bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR