Betreff
Wohnhausneubau; In den neun Morgen
Vorlage
355/FB 2/2019
Art
Eilentscheidung

I. Eingehende Darstellung der dringensten Angelegenheit:

Auf dem letzten unbebauten Grundstück an der Straße „In den neun Morgen“ soll ein Wohngebäude errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan „In den neun Morgen“. Die Regelungen des Bebauungsplanes werden grundsätzlich eingehalten. Die festgesetzte Grundflächenzahl wird überschritten. Weitere Ausführungen sind aus der beigefügten Beschlussvorlage zu entnehmen.

 


Anlagen:


II. Begründung, warum die Enscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu einer Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann:

Die nächste Ratssitzung ist erst im August geplant. Über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist innerhalb eines Monats zu entscheiden. Mit dem Bauvorhaben soll kurzfristig begonnen werden. Bei verschiedenen Grundstücken wurde die zulässige Grundflächenzahl ebenfalls überschritten.  

 


III. Beschlussvorschlag:

 

Der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird stattgegeben. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.  I