Betreff
Wohnhausneubau; In den Neun Morgen
Vorlage
354/FB 2/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Für das letzte bisher nicht bebaute Grundstück an der Straße „In den neun Morgen“ wurde ein Bauantrag vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „In den neun Morgen“. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (Anteil des Grundstückes der überbaut werden kann) von 0,3 (30%) festgesetzt. Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl sind auch Nebengebäude, befestigte Fläche und die Zufahrten mitzurechnen. Für das geplante Gebäude mit der integrierten Garage und der überdachten Terrasse ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,34. Zulässig ist eine Überbauung mit 151 m². Tatsächlich werden 169 m² überbaut.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass bei verschiedenen Grundstücken die zulässige Grundfläche mit Nebengebäuden oder befestigten Flächen überschritten wurde.

Nach Auffassung der Verwaltung kann das Einvernehmen zu dem geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses erteilt und der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt werden.

 

In der Anlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 (18 m²) wird zugestimmt. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung. Auf mehreren Grundstücken im baugebiet wurde die festgesetzte  Grundflächenzahl ebenfalls überschritten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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