Problembeschreibung/Begründung:
Für das letzte bisher
nicht bebaute Grundstück an der Straße „In den neun Morgen“ wurde ein Bauantrag
vorgelegt. Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „In den neun
Morgen“. Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (Anteil des Grundstückes
der überbaut werden kann) von 0,3 (30%) festgesetzt. Bei der Ermittlung der
Grundflächenzahl sind auch Nebengebäude, befestigte Fläche und die Zufahrten
mitzurechnen. Für das geplante Gebäude mit der integrierten Garage und der
überdachten Terrasse ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,34. Zulässig ist
eine Überbauung mit 151 m². Tatsächlich werden 169 m² überbaut.
Eine Überprüfung hat
ergeben, dass bei verschiedenen Grundstücken die zulässige Grundfläche mit
Nebengebäuden oder befestigten Flächen überschritten wurde.
Nach Auffassung der
Verwaltung kann das Einvernehmen zu dem geplanten Bau eines
Einfamilienwohnhauses erteilt und der beantragten Überschreitung der
Grundflächenzahl zugestimmt werden.
In der Anlage ist ein
Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der beantragten Überschreitung der Grundflächenzahl um 0,04 (18 m²) wird zugestimmt. Es handelt sich um eine geringfügige Überschreitung. Auf mehreren Grundstücken im baugebiet wurde die festgesetzte Grundflächenzahl ebenfalls überschritten. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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