I. Eingehende
Darstellung der dringensten Angelegenheit:
Im Gebäude an der Friedenstraße soll im Dachgeschoss eine zusätzliche Wohnung für einen Familienangehörenden eingerichtet werden. Das Vorhaben und die baurechtliche Würdigung ist in der beiliegenden Beschlussvorlage vom 02.07.2019 dargestellt.
Anlagen:
II. Begründung,
warum die Enscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu einer
Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann:
Das Bauvorhaben im Gebäude an der Friedenstraße soll kurzfristig ausgeführt werden. Eine Beratung im Gemeinderat innerhalbe der gesetzlichen Frist von 1 Monat ist nicht möglich. Beim Vorhaben werden die baurechtlichen Vorgaben beachtet. Es bestehen keine Bedenken.
III.
Beschlussvorschlag:
Siehe beiliegende BeschlussvorlageI