Problembeschreibung/Begründung:
§ 45 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sieht die Wahl
von Mitgliedern und Stellvertretern für die Ausschüsse vor. Die Wahl der
Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgt in öffentlicher Sitzung und
grundsätzlich geheim durch Stimmzettel.
Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann durch Beschluss der Mehrheit der
anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen
erfolgen.
Bisher wurde praktiziert, dass von den Fraktionen
ein gemeinsamer Wahlvorschlag nach interfraktioneller Abstimmung eingebracht
wird. Ein solcher gemeinsamer Wahlvorschlag ist empfehlenswert, da es hierbei
nicht auf die Anwesenheit aller Ratsmitglieder in der Sitzung ankommt; durch
das Fehlen einzelner Mitglieder kann es nicht zu Verschiebungen der
Ausschussstärke hinsichtlich der Fraktionen kommen.
Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus
Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der
Gemeinde zusammen; mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses
sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Haupt- und Finanzausschuss sowie
Rechnungsprüfungsausschuss bestehen ausschließlich aus Ratsmitgliedern.
Die Ausschussmitglieder – auch soweit sie nicht
Ratsmitglieder sind – üben ein Ehrenamt aus. Für ihre Mitwirkung in den
Ausschüssen gelten insbesondere:
-
§ 20 GemO, Schweigepflicht
-
§ 21 GemO, Treuepflicht
-
§ 22 GemO, Sonderinteresse
Folgende Ausschüsse werden nach der Hauptsatzung
gebildet:
- Haupt- und
Finanzausschuss (12 Mitglieder)
- Rechnungsprüfungsausschuss
(8 Mitglieder)
- Werksausschuss
(12 Mitglieder + 4 beratende aus den Reihen des Personals)
- Bau- und
Umweltausschuss (12 Mitglieder)
- Ausschuss für
Tourismus und Wirtschaftsförderung (12 Mitglieder)
- Schulträgerausschuss
(7 Mitglieder + 6 aus den Reihen der Schulen)
In gemischten Ausschüssen müssen Ratsmitglieder
durch Ratsmitglieder vertreten werden, da Beschlussfähigkeit nur besteht, wenn
mehr als die Hälfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglieder sind.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, offen abzustimmen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Besetzung der Ausschüsse, wie von den Fraktionen vorgeschlagen, zu.
Finanzierung:
x |
ja |
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|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
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Eisenberg (Pfalz),
den 17.06.2019
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(Steinbrecher-Benz) (Sattler)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin
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(Frey)
Bürgermeister