Problembeschreibung/Begründung:
Die maximale Zahl der Beigeordneten bestimmt § 50
Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). In der
Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der
Beigeordneten auf drei festgelegt.
Die/der erste Beigeordnete ist die allgemeine
Vertreterin/der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen
Verhinderung. Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des
Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der erste
Beigeordnete verhindert sind.
Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden
durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Dieses
soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen
Vereidigung und Amtseinführung.
Form der Wahl/Abstimmungsverfahren:
Die Wahlen der Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5
Halbsatz 1 GemO in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Das
Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 GemO).
Die Bewerber müssen gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat
unmittelbar vor der Wahl benannt worden sein. Die jeweiligen Beigeordneten sind
nacheinander einzeln zu wählen. Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die
Reihenfolge ihrer Vertretung festzulegen.
Nach § 40 Abs. 3 ist gewählt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige
Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4
GemO).
Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu
erfolgen. Wird nur eine Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder
nein abgestimmt werden.
Zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens
beauftragt der Bürgermeister unter Zustimmung des Verbandsgemeinderates einen
Wahlvorstand, der aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, einer
Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei Beisitzern aus den Reihen der
Ratsmitglieder besteht.
Eisenberg (Pfalz),
den 17.06.2019
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(Steinbrecher-Benz) (Sattler)
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin
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(Frey)
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Finanzierung:
x |
ja |
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nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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