Betreff
Wahl der Beigeordneten; Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Vorlage
368/FB 1/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die maximale Zahl der Beigeordneten bestimmt § 50 Abs. 1 i. V. m. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) ist die Zahl der Beigeordneten auf drei festgelegt.

 

Die/der erste Beigeordnete ist die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung. Die weiteren Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und die/der erste Beigeordnete verhindert sind.

 

Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingeführt. Dieses soll im Rahmen der konstituierenden Sitzung erfolgen. Bei Wiederwahl entfallen Vereidigung und Amtseinführung.

 

Form der Wahl/Abstimmungsverfahren:

 

Die Wahlen der Beigeordneten haben nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 1 GemO in geheimer Abstimmung durch Stimmzettel zu erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (§ 36 Abs. 3 GemO).

Die Bewerber müssen gemäß § 40 Abs. 2 GemO dem Rat unmittelbar vor der Wahl benannt worden sein. Die jeweiligen Beigeordneten sind nacheinander einzeln zu wählen. Bei der Wahl der Beigeordneten ist vorher die Reihenfolge ihrer Vertretung festzulegen. 

Nach § 40 Abs. 3 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind bei der Feststellung der Mehrheit nicht mitzuzählen (§ 40 Abs. 4 GemO).

Die Wahlgänge haben einzeln und nacheinander zu erfolgen. Wird nur eine Bewerberin/ein Bewerber vorgeschlagen, kann mit ja oder nein abgestimmt werden.

 

Zur Durchführung des Abstimmungsverfahrens beauftragt der Bürgermeister unter Zustimmung des Verbandsgemeinderates einen Wahlvorstand, der aus dem Vorsitzenden als Wahlleiter, einer Schriftführerin/einem Schriftführer und zwei Beisitzern aus den Reihen der Ratsmitglieder besteht.

 

 


Eisenberg (Pfalz), den 17.06.2019

 

 

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(Steinbrecher-Benz)                                                     (Sattler)

Sachbearbeiterin                                                                           Fachbereichsleiterin

 

 

 

__________________________         _

(Frey)

Bürgermeister


Beschlussvorschlag:

 


Finanzierung:

 

x

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

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EUR

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