Betreff
Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder
Vorlage
367/FB 1/2019
Art
Informationsvorlage

Problembeschreibung / Begründung

 

Gemäß § 30 i. V. m. § 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

 

Die Ratsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen und Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Soweit sie in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, unterliegen die Ratsmitglieder dem besonderem Kündigungsschutz des § 18 a Abs. 4 GemO; ihnen ist auf Antrag, die zur Wahrnehmung ihres Mandates notwendige freie Zeit zu gewähren.

 

Die Ratsmitglieder sind Inhaber eines Ehrenamtes. Die Übernahme eines Ehrenamtes beinhaltet die Pflicht zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Amtspflichten. Die förmliche Verpflichtung durch den Bürgermeister durch Handschlag bedeutet eine formale Bekräftigung dieser Pflicht.

 

 

 

Die Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus:

- § 20 GemO, Schweigepflicht

- § 21 GemO, Treuepflicht

- § 22 GemO, Sonderinteresse

- § 30 GemO, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder

 

Ist ein Ratsmitglied erneut gewählt worden, ist gleichwohl eine erneute Verpflichtung vorzunehmen

 

 


Beschlussvorschlag

 

 


Finanzierung:

 

x

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jähliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten

 

 

(i.d.R = Kreditbedarf

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluß, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                          

 

 

Eisenberg (Pfalz), den 17.06.2019

 

 

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(Steinbrecher-Benz)                                                     (Sattler)

Sachbearbeiterin                                                                           Fachbereichsleiterin

 

 

 

__________________________         _

(Frey)

Bürgermeister