Betreff
Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) für die Wasserversorgung Eisenberg - Göllheim
Vorlage
350/FB 4/2019
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

1.Allgemeines

Um die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung in den beiden Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim weiterhin zu gewährleisten bzw. noch zu erhöhen, die Wasserversorgung zu optimieren, als auch durch die Schaffung eines größeren bzw. gemeinsamen Personalpools eine bessere Redundanz im technischen Personalbereich zu erhalten, beabsichtigen die beiden Werkleitungen der „VGE“ und der „VGG“ im Rahmen einer interkommunalen Kooperation eine intensive Zusammenarbeit im Bereich der technischen Verwaltung und des Betriebes ihrer Betriebszweige Wasserversorgung.

 

 

 

1.)                Zusammenarbeit als auch Aufgabenverteilung

Die Zusammenarbeit betrifft alle Teilbereiche der Wasserversorgung, mithin die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung sowie den Netzbetrieb inklusive Herstellung, Wartung und Unterhaltung aller Hausanschlüsse.

Nach den Vorstellungen der beiden Verbandsgemeindewerken wird die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Organisation erfolgen, wobei

a.)                der technische Bereich bei den Verbandsgemeindewerken Göllheim „angesiedelt“ wird,

 

b.)                die kaufmännischen Belange der neuen Organisation bei den Verbandsgemeindewerken in Eisenberg.

 

2.)                Prüfung durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH

Um hierfür von einem sachverständigen Dritten eine wegweisende Entscheidung zu erhalten, wurde vor einigen Wochen die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz damit beauftragt, die beide Verbandsgemeindewerken zu untersuchen und entsprechende Vorschläge den beiden Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu unterbreiten.

Hierzu stellten beide Werke der Kommunalberatung die gewünschten Informationen in den vergangenen Wochen zur Verfügung.

Am 25.03.2019 wurde das Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren Beigeordneten sowie der beiden Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg vorgestellt. Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

3.)                 Prüfungsergebnis in der Kurzfassung

Ø Die vorgesehene Zusammenarbeit ist zu empfehlen und vorteilhaft für beide Verbandsgemeindewerke.

 

Ø Es wird die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts empfohlen (Gründung mit Wirkung ab dem 01.01.2021), da hier u. a. die höchstmögliche Einflussnahme der beiden Verbandsgemeinden in dem zu gründenden paritätischen Aufsichtsrat gewährleistet ist.

 

Ø Die AÖR bietet im Gegensatz zur eventuellen GmbH-Gründung auch die Möglichkeit – wenn dies gewünscht - weitere, insbesondere hoheitliche Aufgaben zu übernehmen und so ihr Aufgabenportfolio zu auszuweiten.

 

 

 

 

4.)                Beibehaltung der kommunalen Einflussnahme der beiden Verbands-gemeinden (Verbandsgemeinderäte)

Eine der wichtigsten Voraussetzung war, dass weiterhin beide Verbandsgemeinden die Hoheit über ihren „eigenen“ Wasserpreis behalten.

Jeder Rat bestimmt mit eigenem Beschluss, wie seine Finanzierung kalkuliert und in Entgelte umgesetzt wird.

Ebenso verbleibt das Eigentum der Wasserversorgungsanlagen bei ihrem bisherigen Eigentümer. Notwendige Investitionen in den Ausbau, Sanierung und Erneuerung in die Infrastruktur der Wasserversorgung beschließt weiterhin jeder Verbandsgemeinderat selbständig für sich innerhalb seines Wirtschaftsplanes.

Durch die Gründung einer AÖR ist dies gewährleistet. Die AÖR ist nur für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Versorgungsanlagen zuständig und rechnet ihre Leistung gegenüber den beiden Verbandsgemeinden dann anschließend ab.

 

5.)                Organe der AÖR und deren Entscheidungsbefugnis

Die AÖR besteht kraft Gesetz aus den beiden Organen Vorstand sowie dem Verwaltungsrat.

Letzterer, vergleichbar mit dem Verbandsgemeinderat, wird den Wirtschaftsplan der AÖR, alle notwendigen Satzungen, als auch die Feststellung des jeweils zu prüfenden Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) als einer der wesentlichsten Aufgaben übernehmen. In den Verwaltungsrat werden neben den beiden Bürgermeistern ebenso eine gewisse Anzahl von gewählten Vertretern aus beiden Verbandsgemeinderäten ihre Aufgaben übernehmen.

Der Vorstand, vergleichbar mit einem Werkleiter oder Geschäftsführer, wird dagegen abschließend verantwortlich sein für das „laufende Geschäft“ der AÖR. Über die Besetzung dieser Stelle ist zur gegeben Zeit zu entscheiden.

Da beabsichtigt ist, das betreffende technische Personal in die neue Gesellschaft zu überführen, wird der Vorstand u. a. auch die Aufgabe des Personal- und Dienstvorgesetzen innehaben.

 

6.)                Notwendiger Grundsatzbeschluss durch die beiden Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch Göllheim

Bevor dass die nächsten notwendigen – insbesondere kostenpflichtigen - Schritte zur Vorbereitung zur AÖR eingeleitet werden, näheres siehe laufende Nr. 8 dieser Notiz, sollten sich beide Gremien mit dem Sachverhalt beschäftigen und einen wegweisenden Grundsatzbeschluss fassen, dass sie es ebenfalls befürworten und unterstützen, eine gemeinsame AÖR – ausgestaltet anhand dieser Notiz sowie der beigefügten Anlage mit Wirkung zum 01.01.2021 zu gründen.

7.)                Nächste „Schritte“ auf dem Weg zur AÖR

Eine der nächsten wesentlichen Schritte ist die Erstellung einer Anstaltssatzung, in welcher die wesentlichsten Aufgaben der AÖR niedergeschrieben werden. Es ist beabsichtigt,  für die Erstellung und Ausarbeitung dieser Satzung die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz bzw. den Gemeinde- und Städtebund zu beauftragen.

In der Satzung ist insbesondere festzulegen, in welchem Umfang bzw. nach welchen Abrechnungsmodalitäten die AÖR ihre Leistung gegenüber den beiden Verbandsgemeinden, ggfls. auch gegenüber sonstigen Dritten abrechnet.

 

U. Umständen sollte die Kommunalberatung ebenso erneut eingeschaltet werden bei den weiterhin zu treffenden Entscheidungen in beratender Funktion.

 

Weitere wesentliche Abstimmungspunkte kommen hinzu, wobei diese nicht als abschließend anerkannt werden sollen:

Ø Einschaltung beider Personalräte (ist bereits erfolgt)

Ø Durchführung gemeinsamer Informationsveranstaltung mit den betroffenen Mitarbeitern und Vorstellung des „Projektes“

 

Ø Klärung steuerlicher Angelegenheiten mit dem Wirtschaftsprüfer

Ø Klärung kommunalrechtlicher Angelegenheiten mit dem Wirtschaftsprüfer

Ø Klärung arbeitsrechtlicher Angelegenheiten mit Rechtsanwalt

Ø Klärung EDV – „Herausforderungen“ kaufmännischer und technischer Art

Ø Klärung Softwarehaus – Errichtung eigener Mandant mit Finanzbuchhaltung, Auftragsabwicklung, Materialwirtschaft und Kostenträger- sowie Kostenstellenrechnung

Ø Klärung mit Kreditinstitut über die Einrichtung eines eigenen Bankkontos.

Ø Klärung diverser Abläufe zwischen beiden Verbandsgemeindewerken

Ø ….

 

Das derzeit vorliegende Gutachten hat Kosten in einer Größenordnung von 10.380 € verursacht, wobei 70 % vom Land bezuschusst wurden.

 

 

 

Die nächsten Schritte dürften Kosten in einem größeren Umfang umfassen.

Dieser ist derzeit noch nicht abschließend feststellbar, dürfte sich mit aller Wahrscheinlichkeit je nach Abhängigkeit der „Beauftragung“ zwischen 20.000 € bis 30.000 € sicherlich bewegen.

Unabhängig der auch im Gutachten festgestellten Tatsache, dass beide Verbandsgemeindewerken – Wasserversorgung – ähnlich gleich groß sind, empfehlen beide Werkleitungen die von externen Beratern entstehenden weiteren Kosten hälftig untereinander aufzuteilen.

Ob diese Kosten dann gegebenenfalls. nach erfolgter Gründung der AÖR von dieser „zurückgefordert“ werden können, ist u. a. mit dem Wirtschaftsprüfer zur gegebenen Zeit abzuklären.

 

Sollten die beiden Verbandsgemeinderäte den gewünschten Grundsatzbeschluss fassen, werden die beiden Werkleitungen unmittelbar die nächsten Schritte gemeinsam besprechen und einleiten.

Die beiden Bürgermeister nebst Geschäftsführungen werden ebenso wie die beiden Verbandsgemeinderäte in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Sachstand informiert.

In wie weit ein erweiterter Arbeitskreis bestehend aus Bürgermeister, Geschäftsführung, Beigeordner und Werkleitung ins Leben gerufen werden soll, wird noch abzuklären sein. In diesem könnten dann regelmäßig Abstimmungsgespräche erfolgen, wenn dies notwendig werden, um dann anschließend dies wiederrum den Gremien zu berichten.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg beschließt den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) für die Wasserversorgung zwischen den beiden Verbandsgemeindewerken Eisenberg und Göllheim ab dem 01.Januar 2021.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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