Problembeschreibung/Begründung:
1.Allgemeines
Um die Versorgungssicherheit in der Wasserversorgung in den beiden
Verbandsgemeinden Eisenberg und Göllheim weiterhin zu gewährleisten bzw. noch
zu erhöhen, die Wasserversorgung zu optimieren, als auch durch die Schaffung
eines größeren bzw. gemeinsamen Personalpools eine bessere Redundanz im
technischen Personalbereich zu erhalten, beabsichtigen die beiden Werkleitungen
der „VGE“ und der „VGG“ im Rahmen einer interkommunalen Kooperation eine
intensive Zusammenarbeit im Bereich der technischen Verwaltung und des
Betriebes ihrer Betriebszweige Wasserversorgung.
1.)
Zusammenarbeit
als auch Aufgabenverteilung
Die Zusammenarbeit betrifft alle Teilbereiche der Wasserversorgung,
mithin die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung sowie den
Netzbetrieb inklusive Herstellung, Wartung und Unterhaltung aller
Hausanschlüsse.
Nach den Vorstellungen der beiden Verbandsgemeindewerken wird die
Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Organisation erfolgen, wobei
a.)
der technische Bereich bei den Verbandsgemeindewerken Göllheim
„angesiedelt“ wird,
b.)
die kaufmännischen Belange der neuen Organisation bei den
Verbandsgemeindewerken in Eisenberg.
2.)
Prüfung
durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH
Um hierfür von einem sachverständigen Dritten eine wegweisende
Entscheidung zu erhalten, wurde vor einigen Wochen die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz damit beauftragt, die beide
Verbandsgemeindewerken zu untersuchen und entsprechende Vorschläge den beiden
Werkleitungen für die gewünschte Zusammenarbeit zu unterbreiten.
Hierzu stellten beide Werke der Kommunalberatung die gewünschten
Informationen in den vergangenen Wochen zur Verfügung.
Am 25.03.2019 wurde das
Ergebnis den beiden Bürgermeistern, deren Beigeordneten sowie der beiden
Werkleitungen im Rathaus in Eisenberg vorgestellt. Näheres ist der beigefügten
Anlage zu entnehmen.
3.)
Prüfungsergebnis in der Kurzfassung
Ø
Die vorgesehene Zusammenarbeit ist zu empfehlen und
vorteilhaft für beide Verbandsgemeindewerke.
Ø
Es wird die Gründung einer Anstalt des öffentlichen
Rechts empfohlen (Gründung mit Wirkung ab dem 01.01.2021), da hier u. a. die
höchstmögliche Einflussnahme der beiden Verbandsgemeinden in dem zu gründenden
paritätischen Aufsichtsrat gewährleistet ist.
Ø
Die AÖR bietet im Gegensatz zur eventuellen
GmbH-Gründung auch die Möglichkeit – wenn dies gewünscht - weitere,
insbesondere hoheitliche Aufgaben zu übernehmen und so ihr Aufgabenportfolio zu
auszuweiten.
4.)
Beibehaltung
der kommunalen Einflussnahme der beiden Verbands-gemeinden
(Verbandsgemeinderäte)
Eine der wichtigsten Voraussetzung war, dass weiterhin beide
Verbandsgemeinden die Hoheit über ihren
„eigenen“ Wasserpreis behalten.
Jeder Rat bestimmt mit eigenem Beschluss, wie seine Finanzierung
kalkuliert und in Entgelte umgesetzt wird.
Ebenso verbleibt das Eigentum der Wasserversorgungsanlagen bei ihrem
bisherigen Eigentümer. Notwendige Investitionen in den Ausbau, Sanierung und
Erneuerung in die Infrastruktur der Wasserversorgung beschließt weiterhin jeder
Verbandsgemeinderat selbständig für sich innerhalb seines Wirtschaftsplanes.
Durch die Gründung einer AÖR ist dies gewährleistet. Die AÖR ist nur für
die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Versorgungsanlagen zuständig und
rechnet ihre Leistung gegenüber den beiden Verbandsgemeinden dann anschließend
ab.
5.)
Organe
der AÖR und deren Entscheidungsbefugnis
Die AÖR besteht kraft Gesetz aus den beiden Organen Vorstand sowie dem Verwaltungsrat.
Letzterer, vergleichbar mit dem Verbandsgemeinderat, wird den
Wirtschaftsplan der AÖR, alle notwendigen Satzungen, als auch die Feststellung
des jeweils zu prüfenden Jahresabschlusses (Bilanz und GuV) als einer der
wesentlichsten Aufgaben übernehmen. In den Verwaltungsrat werden neben den
beiden Bürgermeistern ebenso eine gewisse Anzahl von gewählten Vertretern aus
beiden Verbandsgemeinderäten ihre Aufgaben übernehmen.
Der Vorstand, vergleichbar mit einem Werkleiter oder Geschäftsführer,
wird dagegen abschließend verantwortlich sein für das „laufende Geschäft“ der AÖR.
Über die Besetzung dieser Stelle ist zur gegeben Zeit zu entscheiden.
Da beabsichtigt ist, das betreffende technische Personal in die neue
Gesellschaft zu überführen, wird der
Vorstand u. a. auch die Aufgabe des Personal- und Dienstvorgesetzen innehaben.
6.)
Notwendiger
Grundsatzbeschluss durch die beiden Verbandsgemeinderäte Eisenberg als auch
Göllheim
Bevor
dass die nächsten notwendigen – insbesondere kostenpflichtigen - Schritte zur
Vorbereitung zur AÖR eingeleitet werden, näheres siehe laufende Nr. 8 dieser
Notiz, sollten sich beide Gremien mit dem Sachverhalt beschäftigen und einen
wegweisenden Grundsatzbeschluss fassen, dass
sie es ebenfalls befürworten und unterstützen, eine gemeinsame
AÖR – ausgestaltet anhand dieser Notiz sowie der beigefügten Anlage mit Wirkung
zum 01.01.2021 zu gründen.
7.)
Nächste
„Schritte“ auf dem Weg zur AÖR
Eine der nächsten wesentlichen Schritte ist die Erstellung einer
Anstaltssatzung, in welcher die wesentlichsten Aufgaben der AÖR
niedergeschrieben werden. Es ist beabsichtigt,
für die Erstellung und Ausarbeitung dieser Satzung die Kommunalberatung
Rheinland-Pfalz bzw. den Gemeinde- und Städtebund zu beauftragen.
In der Satzung ist insbesondere festzulegen, in welchem Umfang bzw. nach
welchen Abrechnungsmodalitäten die AÖR ihre Leistung gegenüber den beiden
Verbandsgemeinden, ggfls. auch gegenüber sonstigen Dritten abrechnet.
U. Umständen sollte die Kommunalberatung ebenso erneut eingeschaltet
werden bei den weiterhin zu treffenden Entscheidungen in beratender Funktion.
Weitere wesentliche
Abstimmungspunkte kommen hinzu, wobei diese nicht als
abschließend anerkannt werden sollen:
Ø Einschaltung
beider Personalräte (ist bereits erfolgt)
Ø Durchführung
gemeinsamer Informationsveranstaltung mit den betroffenen Mitarbeitern und
Vorstellung des „Projektes“
Ø Klärung
steuerlicher Angelegenheiten mit dem Wirtschaftsprüfer
Ø Klärung
kommunalrechtlicher Angelegenheiten mit dem Wirtschaftsprüfer
Ø Klärung
arbeitsrechtlicher Angelegenheiten mit Rechtsanwalt
Ø Klärung
EDV – „Herausforderungen“ kaufmännischer und technischer Art
Ø Klärung
Softwarehaus – Errichtung eigener Mandant mit Finanzbuchhaltung,
Auftragsabwicklung, Materialwirtschaft und Kostenträger- sowie
Kostenstellenrechnung
Ø Klärung
mit Kreditinstitut über die Einrichtung eines eigenen Bankkontos.
Ø Klärung
diverser Abläufe zwischen beiden Verbandsgemeindewerken
Ø ….
Das derzeit vorliegende Gutachten hat Kosten in einer Größenordnung von
10.380 € verursacht, wobei 70 % vom Land bezuschusst wurden.
Die nächsten Schritte dürften Kosten in einem größeren Umfang umfassen.
Dieser ist derzeit noch nicht abschließend feststellbar, dürfte sich mit
aller Wahrscheinlichkeit je nach Abhängigkeit der „Beauftragung“ zwischen
20.000 € bis 30.000 € sicherlich bewegen.
Unabhängig der auch im Gutachten festgestellten Tatsache, dass beide
Verbandsgemeindewerken – Wasserversorgung – ähnlich gleich groß sind, empfehlen
beide Werkleitungen die von externen
Beratern entstehenden weiteren Kosten hälftig untereinander aufzuteilen.
Ob diese Kosten dann gegebenenfalls. nach erfolgter Gründung der AÖR von
dieser „zurückgefordert“ werden können, ist u. a. mit dem Wirtschaftsprüfer zur
gegebenen Zeit abzuklären.
Sollten die beiden Verbandsgemeinderäte den gewünschten Grundsatzbeschluss
fassen, werden die beiden Werkleitungen unmittelbar die nächsten Schritte
gemeinsam besprechen und einleiten.
Die beiden Bürgermeister nebst Geschäftsführungen werden ebenso wie die
beiden Verbandsgemeinderäte in regelmäßigen Abständen über den aktuellen
Sachstand informiert.
In wie weit ein erweiterter Arbeitskreis bestehend aus Bürgermeister,
Geschäftsführung, Beigeordner und Werkleitung ins Leben gerufen werden soll,
wird noch abzuklären sein. In diesem könnten dann regelmäßig Abstimmungsgespräche
erfolgen, wenn dies notwendig werden, um dann anschließend dies wiederrum den
Gremien zu berichten.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg beschließt den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechtes (AÖR) für die Wasserversorgung zwischen den beiden Verbandsgemeindewerken Eisenberg und Göllheim ab dem 01.Januar 2021.
Finanzierung:
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ja |
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|
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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