Betreff
Entwurf des Lärmaktionsplanes der Verbandsgemeinde Eisenberg
Vorlage
291/FB 2/2018
Art
Informationsvorlage

Problembeschreibung / Begründung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der europäischen Union seit 2007 alle 5 Jahre die Belastung durch Umgebungslärm in Form von Lärmkarten zu ermitteln. Ausgehend von diesen Lärmkarten waren 2008 (1. Stufe) bzw. 2013 (2. Stufe) Aktionspläne aufzustellen.

Gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen die Verbandsgemeinden Lärmaktionspläne aufstellen und sie alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüfen bzw. überarbeiten. Die wesentlichen Aufgaben der Lärmaktionspläne sind die Verminderung und die Vorbeugung von Lärmbelästigungen durch Umgebungslärm. Der Umgebungslärm wird in Lärmkartierungskarten verzeichnet. In den Lärmkartierungskarten werden alle Hauptverkehrsstrecken mit einer Verkehrsmenge von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und alle Haupteisenbahnstrecken von mehr als 30.000 Zügen im Jahr aufgeführt. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr.

Nach § 47 d BImSchG ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne zu hören. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird eine Bürgerbeteiligung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Eisenberg vorgenommen und die Träger öffentlicher Belange angeschrieben, um über den Lärmaktionsplan zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf einer angemessenen Beteiligungsfrist wird der Lärmaktionsplan im Verbandsgemeinderat beschlossen. Wegen Vollzugsdefiziten bei der Erstellung von Lärmaktionsplänen der 2. Stufe mit Fälligkeit 18.07.2013 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Aus diesem Grund werden im jetzigen Lärmaktionsplan zwei Stufen dargestellt. In der 2. Stufe gab es im Bereich der Verbandsgemeinde Eisenberg noch Lärmbeeinträchtigungen. In der 3. Stufe sind keine Lärmbeeinträchtigungen mehr verzeichnet. Dies hat seine Begründung durch den Bau der B 47 Umgehungsstraße. Damit wurde der Straßen- und Verkehrslärm von der Wohnbebauung weggeführt. Weiterhin wurde das Verkehrskonzept einer Tempo 30-Zone bzw. Tempo 20-Zone im Innenstadtbereich der Stadt Eisenberg verwirklicht, was ebenfalls zu einer Verkehrsminderung auf den Hauptdurchgangsstraßen geführt hat. Zur Information ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Anlage beigefügt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag

Zur Information und Kenntnis

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jähliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten

 

 

(i.d.R = Kreditbedarf

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluß, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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