Betreff
Stellungnahme zur wasserrechtlichen Plangenehmigung, Eisbach
Vorlage
289/FB 2/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Am Eisbach südlich von Steinborn, im Bereich des Walzhofweihers befindet sich eine Absturzstelle, die von Fischen oder sonstigen Wasserbewohnern nicht oder nur sehr schwer überwunden werden kann. Die Durchgängigkeit des Gewässers ist damit nicht gegeben. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften sind die Gewässerunterhaltungspflichtigen dazu verpflichtet die Durchgängigkeit herzustellen und damit das Gewässer aufzuwerten.  

Die Verbandsgemeinde Eisenberg plant daher durch die Herstellung eines Verbindungsgewässers mit Fischaufstiegsanlage der Forderung nachzukommen. Im beiliegenden Plan sind weitere Maßnahmen dargestellt, die zur Aufwertung des Gewässers führen. Durch das neue Verbindungsgewässer wird nur ein Teil des Eisbaches abgeleitet. Im bisherigen Gewässerverlauf verbleit ein Teil des Wassers, so dass die Versorgung des angrenzenden Walzhofweihers sichergestellt ist.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Gegen die beantragte wasserrechtliche Genehmigung zur Umgestaltung des Eisbaches südlich von Steinborn zur Herstellung der Durchgängigkeit bestehen keine Bedenken.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

X

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

EUR

 

EUR

EUR

EUR