a. Beschluss über die im Offenlegungsverfahren eingegangenen Anregungen
b. Beschluss des Planentwurfes als edngültige Fassung (Feststellungsbeschluss)
c. Auftrag an Verwaltung zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens
Problembeschreibung/Begründung:
In der Ratssitzung am 01.02.2017 hat der
Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über die im Beteiligungsverfahren zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen beraten
und beschlossen. Der Verbandsgemeinderat folgte bei der Beschlussfassung den
vorab durch die jeweiligen Gemeinden beschlossenen Empfehlungen. Die Gemeinden
hatten hierbei ihre planerischen Entwicklungsvorstellungen eingebracht. Nach
Einarbeitung der redaktionellen und inhaltlichen Änderungen in den Planentwurf,
wurde in der Zeit vom 16. November 2017 bis 29. Dezember 2017 das Verfahren
nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden von
verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von einem Bürger Anregungen
vorgetragen. Die Anregungen sind mit der von der Verwaltung und dem
beauftragten Büro erstellten Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt. Es
ergeben sich keine Änderungen gegenüber der bisher vorliegenden
Entwurfsplanung.
Nach dem Beschluss über die eingegangenen
Anregungen kann die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes als endgültige
Fassung (Feststellungsbeschluss) beschlossen werden. Nach § 67 Abs. 2 GemO
bedarf die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder
Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung durch die Ortsgemeinden. Die
Zustimmung der Ortsgemeinden wurde vorab eingeholt. Über das Ergebnis wird in
der Ratssitzung informiert.
Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der
Flächennutzungsplan der Genehmigung durch die Untere Landesplanungsbehörde der
Kreisverwaltung Donnersbergkreis. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist
ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der
Flächennutzungsplan rechtskräftig.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgende Beschlüsse:
a. Zu den im Offenlegungsverfahren eingegangenen Anregungen wird gemäß der
Beschlussvorlage entschieden
b. Die im Offenlegungsverfahren bekannt gemacht und den Ratsmitgliedern vorgestellte
Fassung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird als endgültige
Fassung beschlossen. Die Zustimmung der Ortsgemeinden nach § 67 Abs. 2 GemO
liegt vor.
c. Die Verwaltung wird beauftragt das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB
durchzuführen.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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