Zustimmung der Ortsgemeinde Kerzenheim zu den Änderungen und Ergänzungen im Bereich des Gemeindegebietes gemäß § 67 Abs. 2 GemO
Problembeschreibung/Begründung:
In der Ratssitzung am 01.02.2017 hat der
Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über die im Beteiligungsverfahren zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen beraten
und beschlossen. Der Verbandsgemeinderat folgte bei der Beschlussfassung den
vorab durch die jeweiligen Gemeinden beschlossenen Empfehlungen. Die
Gemeinden hatten hierbei ihre planerischen Entwicklungsvorstellungen
eingebracht. Nach Einarbeitung der redaktionellen und inhaltlichen Änderungen
in den Planentwurf, wurde in der Zeit vom 16. November 2017 bis 29. Dezember
2017 das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden von
verschiedenen Trägern öffentlicher Belange sowie von einem Bürger Anregungen
vorgetragen. Die Anregungen sind mit der von der Verwaltung und dem
beauftragten Büro erstellten Beschlussempfehlung als Anlage beigefügt. Es
ergeben sich keine Änderungen gegenüber der bisher vorliegenden
Entwurfsplanung. Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige
Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes
der Zustimmung durch die Ortsgemeinden. Der Feststellungbeschluss ist daher
durch die Ortsgemeinden zu bestätigen. Dies geschieht mit der vorstehend
aufgeführten Beschlussempfehlung. Wenn von der Ortsgemeinde Kerzenheim keine
Bedenken erhoben werden, kann der Verbandsgemeinderat Eisenberg (Pfalz) über
die eingegangenen Anregungen abschließend beraten und den Flächennutzungsplan
als endgültige Fassung beschließen (Feststellungsbeschluss). Nach § 6 Abs. 1 BauGB bedarf der Flächennutzungsplan
der Genehmigung durch die Untere Landesplanungsbehörde der Kreisverwaltung
Donnersbergkreis. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist ortsüblich
bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan
rechtskräftig. Folgende Unterlagen sind beigefügt: -
Anregungen mit Beschlussempfehlung aus dem
Offenlegungsverfahren, soweit diese die Ortsgemeinde Kerzenheim betreffen -
Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich
der Ortsgemeinde Kerzenheim |
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der
Gemeinderat Kerzenheim fasst folgend Beschluss:
Zu der
im Offenlegungsverfahren bekannt gemachten und den Ratsmitgliedern
vorgestellten Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde
Eisenberg (Pfalz) wird die Zustimmung gemäß § 67 Abs. 2 GemO erteilt. Es
bestehen keine Bedenken gegen die für den Bereich der Ortsgemeinde Kerzenheim
ausgewiesenen Änderungen und Ergänzungen. Zu dem vom Verbandsgemeinderat zu
fassenden Feststellungsbeschluss wird die Zustimmung erteilt.
Finanzierung:
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ja |
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X |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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