Problembeschreibung/Begründung:
Die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen sind gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz vom Gemeinderat zu beschließen.
Nach dem Verteilungsschlüssel entfallen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 auf die Gemeinde Ramsen für den Bereich Amtsgericht Rockenhausen und für den Bereich Land- und Amtsgericht Kaiserslautern jeweils zwei Schöffen.
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Auf den beiliegenden Vorschlagslisten sind die Personen aufgeführt, die sich für das Amt beworben haben.
Die Vorschlagslisten sind spätestens Anfang August dem Vorsitzenden des Schöffenwahlausschusses beim Amtsgericht Rockenhausen zuzuleiten.
Anlagenverzeichnis:
2 Listen
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die beiliegenden Vorschlagslisten mit den Personen, die sich zum Schöffen- und Geschworenendienst für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 für das Land- und Amtsgericht Kaiserslautern und für das Amtsgericht Rockenhausen beworben haben, an den Schöffenwahlausschuss weiterzuleiten.
Finanzierung:
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ja |
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x |
nein |
Finanzierung |
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Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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Eisenberg (Pfalz),
den 28.05.2018
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Steinbrecher-Benz Sattler
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin
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Steitz gesehen:
Frey
Ortsbürgermeister Bürgermeister