Betreff
Klärschlammverwertung in Rheinland-Pfalz
- KKR AöR - Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR
- VK Kommunal GmbH - Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für Kommunen
- TVM GmbH - Klärschlamm-Monoverbrennung in Mainz
Vorlage
262/FB 4/2018
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

1. Allgemeiner Anlass und Zweck

 

In Rheinland-Pfalz werden aktuell etwa zwei Drittel aller Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet, ca. 60.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr. Die VG- Eisenberg trägt mit 250 Tonnen / Jahr dazu bei. Die jüngsten Änderungen der Düngeverordnung und der Klärschlammverordnung (abschließend vom Bundestag beschlossen, Veröffentlichung  im Oktober 2017) führen zu erheblichen und noch in 2017 wirksam werdenden Einschränkungen dieses Verwertungswegs. Zudem fallen aus anderen Gründen potenzielle Flächen weg, z.B. in Konkurrenz zur Gülleausbringung oder wegen „schadstoffsensibler“ Wirtschaftsarten (Nahrungsmittelerzeugung, Öko-/Biolandbau u.ä.).

(Weitere Details siehe www.klaerschlammkooperation-rlp.de unter Rechtliches)

 

Folglich werden sich die Optionen für eine landwirtschaftliche Verwertung weiter verengen und - soweit überhaupt noch möglich - mit deutlich höheren Kosten verbunden sein (Lagerkapazitäten, Untersuchungsumfang und -häufigkeit u.a.m.).

Als Alternative ist derzeit verfügbar die thermische Verwertung als Mitverbrennung (z.B. Braunkohlekraftwerk, Zementindustrie) oder als Monoverbrennung. Die Optionen für die Mitverbrennung werden sich künftig ebenfalls verengen. Zum einen wird sie wegen des Gebots zum Phosphor-Recycling gemäß neuer Klärschlammverordnung für Kläranlagen ab 50.000 EW ab 2032, für solche ab 100.000 EW bereits ab 2029 verboten. Zum anderen werden ihre Kapazitäten mittelfristig aufgrund der allgemeinen Entwicklungen im Energiesektor drastisch zurückgehen, vor allem die Verwertung in Kohlekraftwerken (aktuell z.B. die Schließung des Kraftwerks Ensdorf  Ende  2018).

Ein Phosphor-Recycling aus dem Abwasserstrom oder direkt aus dem Klärschlamm ist zwar technisch möglich, die dazu erforderlichen Verfahren sind aber teils nicht sehr effizient, zu teuer oder bisher nur im Labormaßstab erprobt. Alternativen zur Monoverbrennung, d.h. andere thermische Verwertungsverfahren sind in Entwicklung, Nachweise über Wirtschaftlichkeit und Verfahrensstabilität stehen aber noch aus.

Vor diesem Hintergrund stehen für die Abwasserbetriebe künftig vor allem Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Preisstabilität im Vordergrund: Klärschlamm fällt tagtäglich und zwangsläufig an; die Kosten für die Klärschlammverwertung sind gebührenrelevant.

Hierzu soll die interkommunale Kooperation in Form der Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) einen maßgeblichen Beitrag leisten. Sie ist als Angebot konzipiert, das prinzipiell landesweit offen steht; andere regionale Strategien bzw. Kooperationen sind damit nicht ausgeschlossen.

 

2. Zielsetzungen und Aufgaben der KKR AöR

 

Die Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR (KKR) wird als gemeinsame Anstalt gegründet; Anstaltsträger können alle rheinland-pfälzischen Träger der öffentlichen Abwasserbeseitigung werden, bei denen kommunale Klärschlämme zur Verwertung anfallen - also auch Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen Rechts, die eine Kläranlage betreiben.

Ziel und Zweck der KKR AöR ist es insbesondere, die bei den Anstaltsträgern anfallenden Klärschlamme der ordnungsgemäßen sowie möglichst sicheren und wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und damit für die Anstaltsträger möglichst weitgehende Entsorgungssicherheit zu gewährleisten. Neben der Verwertung über die 2019 in Betrieb gehende Monoverbrennung in Mainz (siehe unten) hinaus kommt dazu in Betracht die thermische Verwertung in anderen Anlagen oder - soweit und solange (noch) möglich (Düngerecht, Flächenverfügbarkeit, Lagerkapazität etc.) - die landwirtschaftliche Verwertung über die KKR AöR.

Auf diese Weise werden die Anstaltsträger von den immer komplexer werdenden Anforderungen an die Klärschlammverwertung entlastet. Vor allem in den kleineren Abwasserwerken wird es zunehmend schwieriger, die entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen im eigenen Haus vorzuhalten bzw. wirtschaftlich auszulasten.

 

 

Aus der Bündelung dieser Aufgaben, aber auch der Bündelung etwa von Ausschreibungen oder der Lohnentwässerung oder der zentralen Beschaffung von Hilfsstoffen (z.B. Polymere) werden entsprechende Vorteile und effizientere Abläufe erwartet. Die KKR AöR ist in der Lage, den Klärschlamm in die jeweils beste, verfügbare und wirtschaftlichste Verwertungsschiene zu steuern. Dazu schafft sie die notwendigen vertraglichen Grundlagen durch Beschaffung bzw. Sicherung entsprechender Mengenkontingente. Die Bildung regionaler Verwertungsstrukturen innerhalb der KKR AöR ist ausdrücklich möglich, so dass sich bereits bestehende regionale Initiativen, Organisationen oder Strukturen hier einbinden lassen.

 

Zur Erreichung des vorgenannten Anstaltszwecks wird insbesondere die vergabefreie Anlieferung der kommunalen Klärschlämme in die Monoverbrennungsanlage Mainz der TVM GmbH im Wege eines Inhouse-Geschäfts ermöglicht; dazu übernimmt die KKR die Bündelungsfunktion und wird über die zwischengeschaltete Gesellschaft VK Kommunal GmbH mittelbar Gesellschafter der TVM GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von 1% (die weiteren Gesellschafter sind: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR, AVUS Ingelheim, FWE Verwaltungs-GmbH und WVE GmbH). Damit kann gewährleistet werden, dass die zu Auslastung der Mainzer Anlage (auf rd. 35.000 toTS) notwendigen Klärschlammmengen aus Rheinland-Pfalz eingebracht werden können (neben einer eventuellen landwirtschaftlichen Verwertung).

Dementsprechend ist die Aufgabe der KKR AöR die Strukturierung, die Organisation und die Durchführung der Verwertung des jeweils anfallenden Klärschlamms für alle Anstaltsträger. Die Abwasserbeseitigungspflicht selbst verbleibt beim Aufgabenträger, insbesondere auch die Klärschlammschlammentwässerung.

Die KKR AöR bedient sich für das operative Geschäft der VK Kommunal GmbH, die die KKR gemeinsam mit der WVE GmbH Kaiserslautern zeitgleich gründen wird.

 

 


 

3. Aktuelle Situation und Handlungsbedarf im eigenen Abwasserbetrieb

 

Wie schon im Werksausschuss im Juni 2017 ausgeführt, werden seit 1994 die in der Kläranlage Eisenberg anfallenden Klärschlämme von ca. 1.000 t mit 25% Trockensubstanz, umgerechnet etwa 250 t Trockenmasse, auf landwirtschaftliche Flächen im näheren Umkreis gebracht und in die Erde eingearbeitet.

Seit 2008 wird dies im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit mit den Werken im gesamten Donnersbergkreis und Hettenleidelheim durchgeführt. Unser Vertrag läuft noch bis Ende 2018 m muss sechs Monate vor Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

 

Wie anfänglich erläutert, wurde durch die Verschärfung der Klärschlammverordnung, Düngemittelverordnung und Düngeverordnung  im Laufe der letzten Jahre die Aufbringungsmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt, sei es durch geringere Grenzwerte, verminderte Mengen oder Flächeneinschränkung durch Sonderkulturen.

 

Vor zwei Jahren hatte es schon den Anschein, dass wegen der zur Schlammentwässerung verwendetet Polymere, der Aufbringung das Ende droht, da diese sich um mindestens 20% in zwei Jahren abbauen müssen.

Dieses Problem wurde nochmals überwunden, da die Polymerhersteller die geforderte Abbaubarkeit bescheinigten.

 

Von Seiten des Bundesrates beseht erhebliche Skepsis bezüglich des Einsatz von synthetischen Polymeren, weshalb auch die Forderung erhoben wurde, spätestens 2019 die bisherige Regelung bzw. die Frage nach der biologischen Abbaubarkeit zu überprüfen und neu zu bewerten.

 

Auch die zentrale Phosphatrückgewinnung soll angegangen werden. Von den ca. 10 t Phosphor (1,8 gr / ( E*d), welche in unserer Kläranlage ankommen, werden ca. 8,5 t – 9,5 t durch Fällung herausgeholt und bleiben im Klärschlamm. Die restliche Menge von 1,5 t fließt mit dem gereinigten Abwasser in den Vorfluter. Unser Grenzwert zur Einleitung beträgt max. 1,6 mg/l was ein um 20 % besserer Wert ist, als wir für unsere Größenklasse erfüllen müssten. Im Mittel haben wir nur 0,5 mg/l im Ablauf.

 

Der Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen des GStB kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit der neuen Düngeverordnung erheblich verschlechtern.

Zum einen wegen der Reduzierung der Auftragsmengen von 170 kg/ha auf 60 kg/ha, dadurch ein 3-facher Flächenbedarf, mehr Bodenproben , erhöhte Logistik– und Transportkosten, längere winterliche Sperrfrist und größere Zwischenlager.

Daraus resultieren immer weniger geeigneten Flächen, einhergehend mit ansteigenden Preisen, da eine Flächenkonkurrenz mit Gülle und Gärresten entsteht.

 

Unter dieser Zielsetzung hat federführend der GStB ein Kooperationsmodell „Kommunale Klärschlammverwertung“ entworfen, mit dem Ziel die Wertschöpfung vor Ort zu halten, eine europaweite Ausschreibung zu vermeiden und die Entsorgungssicherheit dauerhaft sicher zu stellen.

Um dies zu gewährleisten, sollen künftig mindestens zwei Verwertungswege eröffnet werden:

 

1. Landwirtschaftliche Verwertung, soweit und solange wie möglich,

2. Monoverbrennung in Mainz, um den Klärschlamm einer kurz- bis mittelfristigen thermischen Verwertung mit Phosphorrückgewinnung zuzuführen.

 

Diesbezüglich wurde zum 01.01.2018  eine AöR (KKR AöR, Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland Pfalz) gegründet, an der sich alle kommunalen Unternehmen beteiligen können, um langfristige Planungssicherheit von 15-20 Jahren zu bieten.

 

Die  Gründungsmitglieder sind vier Abwasserbeseitigungsbetriebe aus Rheinland Pfalz:

-       Verbandsgemeinde Niederzissen

-       Entsorgungsbetrieb Landau

-       Verbandsgemeinde Winnweiler

-       Verbandsgemeinde Wörrstadt

 

Der Sitz der KKR AöR  ist Winnweiler, Vorstand WL Manfred Kauer. Vorsitzender des Verwaltungsrat ist BGM Rudolf Jacob VG- Winnweiler. Beide auf 5 Jahre gewählt

 

Dieser reinen kommunalen AöR wird als Inhouse-Geschäft die Aufgabe der Klärschlammverwertung übertragen, mit der Zielsetzung den Klärschlamm aller Mitglieder abzunehmen und den ökologischen und ökonomischen Verwertungsweg zu bestreiten. Inhouse bedeutet dass wir  unsere Klärschlammentsorgung nicht europaweit ausschreiben müssen, da die Auftragssumme gemäß VOL  221.000 € übersteigt.

An dieser AöR kann sich jede abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft mit einer Einlage von 1.000 € beteiligen. Die Satzung der AöR wurde vom GStB erarbeitet und von der ADD geprüft (Satzung siehe Anlage). Änderungen sind nicht mehr möglich.

 

Diese KKR und die Stadtwerke Kaiserslautern mit ihrer Tochter WVE sind wiederum die beiden Gesellschafter einer Kommunalen Verwertungs- GmbH. Diese Verwertungs-GmbH ist wiederum Gesellschafter der TVM GmbH Mainz (Thermische Verwertung Mainz).

 

Damit wird ermöglicht, dass der Klärschlamm der AöR-Mitglieder vergabefrei weiterhin der landwirtschaftlichen Verwertung oder der Monoverbrennungsanlage in Mainz zugeführt werden kann, wofür sodann der für alle Gesellschafter der TVM gleiche und rein auf Kostendeckungsbasis gemäß kommunalem Abgabengesetz kalkulierte Gesellschaftspreis zum Tragen kommt. Der in der letzten  Versammlung am 24.01.2018 in Emmeshausen genannte Preis beträgt für die thermische Verwertung einschl. Transport ca. 90 – 95 €/Tonne brutto, Mitverbrennung ca. 85 €/T und Landwirtschaft ca. 60 – 70  €/T.

Unser derzeitiger Preis beträgt ca. 60€/Tonne brutto.

 

Da wir  bei einer Kündigung zum 30.06 dann ab dem 01.01.2019 vertragsfrei sind, könnten wir uns ebenfalls dieser AÖR anschließen.

 

4. Beschlussvorschlag für einen Grundsatzbeschluss

 

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Eisenberg  der „Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR)“ zum Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei und nimmt die  vorliegende Anstaltssatzung an.

und nimmt die  vorliegende Anstaltssatzung an.

Die Priorität für die Klärschlammverwertung liegt auf der jeweils günstigsten Variante.

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, den Umsetzungsvertrag gemäß der v.g. Priorität mit der KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln, und diesen dem Werkausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Eisenberg der „Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR)“ zum Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei und nimmt die  vorliegende Anstaltssatzung an.

Die Priorität für die Klärschlammverwertung liegt auf der jeweils günstigsten Variante.

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, den Umsetzungsvertrag gemäß der v.g. Priorität mit der KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln, und diesen dem Werkausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 


Finanzierung:

 

 

ja

 

 

nein

 

Finanzierung

Gesamtkosten

jährliche

Folge-

 

Objektbezogene

Einmalige oder jährliche

der Maßnahmen

Kosten/

lasten

Eigenanteil

Einnahmen

laufende Haushaltsbelastung

 

 

 

 

 

 

(Beschaffungs- / Herstellungskosten)

 

 

(i.d.R. = Kreditbedarf)

(Zuschüsse / Beträge)

(Mittelabfluss, Kapiteldienst Folgelasten kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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