- KKR AöR - Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR
- VK Kommunal GmbH - Gesellschaft zur Verwertung von Klärschlämmen für Kommunen
- TVM GmbH - Klärschlamm-Monoverbrennung in Mainz
Problembeschreibung/Begründung:
1. Allgemeiner Anlass und Zweck
In Rheinland-Pfalz werden aktuell etwa zwei Drittel aller Klärschlämme
landwirtschaftlich verwertet, ca. 60.000 Tonnen Trockensubstanz pro Jahr. Die
VG- Eisenberg trägt mit 250 Tonnen / Jahr dazu bei. Die jüngsten Änderungen der
Düngeverordnung und der Klärschlammverordnung (abschließend vom Bundestag
beschlossen, Veröffentlichung im Oktober
2017) führen zu erheblichen und noch in 2017 wirksam werdenden Einschränkungen
dieses Verwertungswegs. Zudem fallen aus anderen Gründen potenzielle Flächen
weg, z.B. in Konkurrenz zur Gülleausbringung oder wegen „schadstoffsensibler“ Wirtschaftsarten
(Nahrungsmittelerzeugung, Öko-/Biolandbau u.ä.).
(Weitere Details siehe www.klaerschlammkooperation-rlp.de unter
Rechtliches)
Folglich werden sich die Optionen für eine landwirtschaftliche
Verwertung weiter verengen und - soweit überhaupt noch möglich - mit deutlich
höheren Kosten verbunden sein (Lagerkapazitäten, Untersuchungsumfang und
-häufigkeit u.a.m.).
Als Alternative ist derzeit verfügbar die thermische Verwertung als
Mitverbrennung (z.B. Braunkohlekraftwerk, Zementindustrie) oder als
Monoverbrennung. Die Optionen für die Mitverbrennung werden sich künftig
ebenfalls verengen. Zum einen wird sie wegen des Gebots zum Phosphor-Recycling
gemäß neuer Klärschlammverordnung für Kläranlagen ab 50.000 EW ab 2032, für
solche ab 100.000 EW bereits ab 2029 verboten. Zum anderen werden ihre
Kapazitäten mittelfristig aufgrund der allgemeinen Entwicklungen im
Energiesektor drastisch zurückgehen, vor allem die Verwertung in
Kohlekraftwerken (aktuell z.B. die Schließung des Kraftwerks Ensdorf Ende 2018).
Ein Phosphor-Recycling aus dem Abwasserstrom oder direkt aus dem
Klärschlamm ist zwar technisch möglich, die dazu erforderlichen Verfahren sind
aber teils nicht sehr effizient, zu teuer oder bisher nur im Labormaßstab
erprobt. Alternativen zur Monoverbrennung, d.h. andere thermische
Verwertungsverfahren sind in Entwicklung, Nachweise über Wirtschaftlichkeit und
Verfahrensstabilität stehen aber noch aus.
Vor diesem Hintergrund stehen für die Abwasserbetriebe künftig vor allem
Entsorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Preisstabilität im Vordergrund:
Klärschlamm fällt tagtäglich und zwangsläufig an; die Kosten für die
Klärschlammverwertung sind gebührenrelevant.
Hierzu soll die interkommunale Kooperation in Form der Kommunale
Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR) einen maßgeblichen Beitrag leisten. Sie ist
als Angebot konzipiert, das prinzipiell landesweit offen steht; andere
regionale Strategien bzw. Kooperationen sind damit nicht ausgeschlossen.
2. Zielsetzungen und Aufgaben der KKR AöR
Die Klärschlammverwertung Kommunal RLP AöR (KKR) wird als gemeinsame
Anstalt gegründet; Anstaltsträger können alle rheinland-pfälzischen Träger der
öffentlichen Abwasserbeseitigung werden, bei denen kommunale Klärschlämme zur
Verwertung anfallen - also auch Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen
Rechts, die eine Kläranlage betreiben.
Ziel und Zweck der KKR AöR ist es insbesondere, die bei den
Anstaltsträgern anfallenden Klärschlamme der ordnungsgemäßen sowie möglichst
sicheren und wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und damit für die
Anstaltsträger möglichst weitgehende Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.
Neben der Verwertung über die 2019 in Betrieb gehende Monoverbrennung in Mainz
(siehe unten) hinaus kommt dazu in Betracht die thermische Verwertung in
anderen Anlagen oder - soweit und solange (noch) möglich (Düngerecht,
Flächenverfügbarkeit, Lagerkapazität etc.) - die landwirtschaftliche Verwertung
über die KKR AöR.
Auf diese Weise werden die Anstaltsträger von den immer komplexer
werdenden Anforderungen an die Klärschlammverwertung entlastet. Vor allem in
den kleineren Abwasserwerken wird es zunehmend schwieriger, die entsprechend
qualifizierten personellen Ressourcen im eigenen Haus vorzuhalten bzw.
wirtschaftlich auszulasten.
Aus der Bündelung dieser Aufgaben, aber auch der Bündelung etwa von
Ausschreibungen oder der Lohnentwässerung oder der zentralen Beschaffung von
Hilfsstoffen (z.B. Polymere) werden entsprechende Vorteile und effizientere
Abläufe erwartet. Die KKR AöR ist in der Lage, den Klärschlamm in die jeweils
beste, verfügbare und wirtschaftlichste Verwertungsschiene zu steuern. Dazu
schafft sie die notwendigen vertraglichen Grundlagen durch Beschaffung bzw.
Sicherung entsprechender Mengenkontingente. Die Bildung regionaler
Verwertungsstrukturen innerhalb der KKR AöR ist ausdrücklich möglich, so dass
sich bereits bestehende regionale Initiativen, Organisationen oder Strukturen
hier einbinden lassen.
Zur Erreichung des vorgenannten Anstaltszwecks wird insbesondere die
vergabefreie Anlieferung der kommunalen Klärschlämme in die
Monoverbrennungsanlage Mainz der TVM GmbH im Wege eines Inhouse-Geschäfts
ermöglicht; dazu übernimmt die KKR die Bündelungsfunktion und wird über die
zwischengeschaltete Gesellschaft VK Kommunal GmbH mittelbar Gesellschafter der
TVM GmbH mit einem Gesellschaftsanteil von 1% (die weiteren Gesellschafter
sind: Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR, Stadtentwässerung Kaiserslautern AöR, AVUS
Ingelheim, FWE Verwaltungs-GmbH und WVE GmbH). Damit kann gewährleistet werden,
dass die zu Auslastung der Mainzer Anlage (auf rd. 35.000 toTS) notwendigen
Klärschlammmengen aus Rheinland-Pfalz eingebracht werden können (neben einer
eventuellen landwirtschaftlichen Verwertung).
Dementsprechend ist die Aufgabe der KKR AöR die Strukturierung, die Organisation
und die Durchführung der Verwertung des jeweils anfallenden Klärschlamms für
alle Anstaltsträger. Die Abwasserbeseitigungspflicht selbst verbleibt beim
Aufgabenträger, insbesondere auch die Klärschlammschlammentwässerung.
Die KKR AöR bedient sich für das operative Geschäft der VK Kommunal
GmbH, die die KKR gemeinsam mit der WVE GmbH Kaiserslautern zeitgleich gründen
wird.
3. Aktuelle Situation und
Handlungsbedarf im eigenen Abwasserbetrieb
Wie schon im Werksausschuss im
Juni 2017 ausgeführt, werden seit 1994 die in der Kläranlage Eisenberg anfallenden Klärschlämme
von ca. 1.000 t mit 25% Trockensubstanz, umgerechnet etwa 250 t
Trockenmasse, auf landwirtschaftliche Flächen im näheren Umkreis gebracht und
in die Erde eingearbeitet.
Seit 2008 wird dies im Rahmen interkommunaler
Zusammenarbeit mit den Werken im gesamten Donnersbergkreis und Hettenleidelheim
durchgeführt. Unser Vertrag läuft noch bis Ende 2018 m muss sechs Monate vor
Vertragsende gekündigt werden, sonst verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Wie anfänglich erläutert, wurde durch die Verschärfung
der Klärschlammverordnung, Düngemittelverordnung und Düngeverordnung im Laufe der letzten Jahre die
Aufbringungsmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt, sei es durch geringere
Grenzwerte, verminderte Mengen oder Flächeneinschränkung durch Sonderkulturen.
Vor zwei Jahren hatte es schon den Anschein, dass
wegen der zur Schlammentwässerung verwendetet Polymere, der Aufbringung das
Ende droht, da diese sich um mindestens 20% in zwei Jahren abbauen müssen.
Dieses Problem wurde nochmals überwunden, da die
Polymerhersteller die geforderte Abbaubarkeit bescheinigten.
Von Seiten des Bundesrates beseht erhebliche Skepsis
bezüglich des Einsatz von synthetischen Polymeren, weshalb auch die Forderung
erhoben wurde, spätestens 2019 die bisherige Regelung bzw. die Frage nach der
biologischen Abbaubarkeit zu überprüfen und neu zu bewerten.
Auch die zentrale Phosphatrückgewinnung soll
angegangen werden. Von den ca. 10 t Phosphor (1,8 gr / ( E*d), welche in
unserer Kläranlage ankommen, werden ca. 8,5 t – 9,5 t durch Fällung herausgeholt
und bleiben im Klärschlamm. Die restliche Menge von 1,5 t fließt mit dem
gereinigten Abwasser in den Vorfluter. Unser Grenzwert zur Einleitung beträgt
max. 1,6 mg/l was ein um 20 % besserer Wert ist, als wir für unsere
Größenklasse erfüllen müssten. Im Mittel haben wir nur 0,5 mg/l im Ablauf.
Der Fachbeirat Eigenbetriebe und kommunale Unternehmen
des GStB kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Rahmenbedingungen für die
landwirtschaftliche Klärschlammverwertung mit der neuen Düngeverordnung
erheblich verschlechtern.
Zum einen wegen der Reduzierung der Auftragsmengen von
170 kg/ha auf 60 kg/ha, dadurch ein 3-facher Flächenbedarf, mehr Bodenproben ,
erhöhte Logistik– und Transportkosten, längere winterliche Sperrfrist und
größere Zwischenlager.
Daraus resultieren immer weniger geeigneten Flächen,
einhergehend mit ansteigenden Preisen, da eine Flächenkonkurrenz mit Gülle und
Gärresten entsteht.
Unter dieser Zielsetzung hat federführend der GStB ein
Kooperationsmodell „Kommunale Klärschlammverwertung“ entworfen, mit dem Ziel
die Wertschöpfung vor Ort zu halten, eine europaweite Ausschreibung zu
vermeiden und die Entsorgungssicherheit dauerhaft sicher zu stellen.
Um dies zu gewährleisten, sollen künftig mindestens
zwei Verwertungswege eröffnet werden:
1. Landwirtschaftliche Verwertung, soweit und solange
wie möglich,
2. Monoverbrennung in Mainz, um den Klärschlamm einer
kurz- bis mittelfristigen thermischen Verwertung mit Phosphorrückgewinnung
zuzuführen.
Diesbezüglich wurde zum 01.01.2018 eine AöR (KKR AöR, Kommunale Klärschlammverwertung
Rheinland Pfalz) gegründet, an der
sich alle kommunalen Unternehmen beteiligen können, um langfristige
Planungssicherheit von 15-20 Jahren zu bieten.
Die
Gründungsmitglieder sind vier Abwasserbeseitigungsbetriebe aus Rheinland
Pfalz:
-
Verbandsgemeinde
Niederzissen
-
Entsorgungsbetrieb
Landau
-
Verbandsgemeinde
Winnweiler
-
Verbandsgemeinde
Wörrstadt
Der Sitz der KKR AöR
ist Winnweiler, Vorstand WL Manfred Kauer. Vorsitzender des
Verwaltungsrat ist BGM Rudolf Jacob VG- Winnweiler. Beide auf 5 Jahre gewählt
Dieser reinen kommunalen AöR wird als Inhouse-Geschäft
die Aufgabe der Klärschlammverwertung übertragen, mit der Zielsetzung den
Klärschlamm aller Mitglieder abzunehmen und den ökologischen und ökonomischen
Verwertungsweg zu bestreiten. Inhouse bedeutet dass wir unsere Klärschlammentsorgung nicht europaweit
ausschreiben müssen, da die Auftragssumme gemäß VOL 221.000 € übersteigt.
An dieser AöR kann sich jede
abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft mit einer Einlage von 1.000 €
beteiligen. Die Satzung der AöR wurde vom GStB erarbeitet und von der ADD
geprüft (Satzung siehe Anlage). Änderungen sind nicht mehr möglich.
Diese KKR und die Stadtwerke Kaiserslautern mit ihrer
Tochter WVE sind wiederum die beiden Gesellschafter einer Kommunalen
Verwertungs- GmbH. Diese Verwertungs-GmbH ist wiederum Gesellschafter der TVM
GmbH Mainz (Thermische Verwertung Mainz).
Damit wird ermöglicht, dass der Klärschlamm der
AöR-Mitglieder vergabefrei weiterhin der landwirtschaftlichen Verwertung oder
der Monoverbrennungsanlage in Mainz zugeführt werden kann, wofür sodann der für
alle Gesellschafter der TVM gleiche und rein auf Kostendeckungsbasis gemäß
kommunalem Abgabengesetz kalkulierte Gesellschaftspreis zum Tragen kommt. Der
in der letzten Versammlung am 24.01.2018
in Emmeshausen genannte Preis beträgt für die thermische Verwertung einschl.
Transport ca. 90 – 95 €/Tonne brutto, Mitverbrennung ca. 85 €/T und
Landwirtschaft ca. 60 – 70 €/T.
Unser derzeitiger Preis beträgt ca. 60€/Tonne brutto.
Da wir bei
einer Kündigung zum 30.06 dann ab dem 01.01.2019 vertragsfrei sind, könnten wir
uns ebenfalls dieser AÖR anschließen.
4.
Beschlussvorschlag für einen Grundsatzbeschluss
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Eisenberg der „Kommunalen Klärschlammverwertung
Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR)“ zum Zweck der
ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei und nimmt
die vorliegende Anstaltssatzung an.
und nimmt die vorliegende
Anstaltssatzung an.
Die Priorität für die Klärschlammverwertung liegt auf der jeweils
günstigsten Variante.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, den Umsetzungsvertrag
gemäß der v.g. Priorität mit der KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln, und
diesen dem Werkausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung
vorzulegen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat Eisenberg fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Zur Sicherstellung einer rechtlich ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Klärschlammverwertung tritt die Verbandsgemeinde Eisenberg der „Kommunalen
Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz Anstalt des öffentlichen Rechts (KKR)“
zum Zweck der ordnungsgemäßen Verwertung sämtlicher anfallender Klärschlämme bei
und nimmt die vorliegende
Anstaltssatzung an.
Die Priorität für die Klärschlammverwertung liegt auf der jeweils
günstigsten Variante.
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, den Umsetzungsvertrag
gemäß der v.g. Priorität mit der KKR AöR abzustimmen bzw. auszuhandeln, und
diesen dem Werkausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung
vorzulegen.
Finanzierung:
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ja |
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|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
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Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
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(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
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(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
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EUR |
EUR |
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EUR |
EUR |
EUR |
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