Problembeschreibung/Begründung:
Am 05.10.2016 wurde vom VG–Rat der Planungsauftrag mit den Leistungsphasen bis einschließlich 4 an das Architekturbüro ER+R, Reitemeier, aus Kaiserslautern erteilt.
Der Bauantrag wurde gestellt und die Genehmigung liegt mittlerweile vor.
Ein Gespräch bei der ADD in Trier ergab, dass von den Baukosten 176.000 € als förderfähig anerkannt werden, wovon uns ein Zuschuss in Höhe von 58.600 € in Aussicht gestellt wird. Der Bewilligungszeitraum bei Feuerwehrgerätehäusern beträgt 4-5 Jahre.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor.
Sollte es die Haushaltslage der Verbandsgemeinde Eisenberg 2018 gestatten, ist beabsichtigt die Maßnahme 2018 umzusetzen.
Diesbezüglich müssen die erforderlichen Aufträge an das Ing.-Büro erteilt werden.
Die Baukosten einschließlich den Baunebenkosten wurden anhand der Kostenzusammenstellung gemäß der DIN 276 mit brutto 235.500 € ermittelt.
Die reinen Nettobaukosten, aus welchen sich das Honorar berechnet, beziffern sich auf 156.500 €.
Die Honorarkosten, Honorarzone 3, Mindestsatz, Leistungsphasen 5-9, einschl. Umbauzuschlag, Nebenkosten sowie der MwSt. betragen 22.611,17 €.
Das Angebot ist angemessen und kann zur Beauftragung empfohlen werden.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Planungsauftrag für das Feuerwehrgerätehaus um die Leistungsphasen 5-9 zu erweitern und den Auftrag dem Architekturbüro ER +R, Reitemeier, zu erteilen.
Finanzierung:
|
ja |
|
|
nein |
Finanzierung |
|||||
Gesamtkosten |
jährliche |
Folge- |
|
Objektbezogene |
Einmalige oder jährliche |
der Maßnahmen |
Kosten/ |
lasten |
Eigenanteil |
Einnahmen |
laufende Haushaltsbelastung |
|
|
|
|
|
|
(Beschaffungs- /
Herstellungskosten) |
|
|
(i.d.R. = Kreditbedarf) |
(Zuschüsse / Beträge) |
(Mittelabfluss, Kapiteldienst
Folgelasten kalkulatorische Kosten) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|