Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplanten Umnutzungen der Häuser „Im Park“ zu Arbeiterwohnungen bestehen keine baurechtlichen Probleme. Das gemeindliche Einvernehmen kann einstimmig erteilt werden.

 


 

Die beiden Häuser „Im Park“ (Villa und Gärtnerhaus) wurden für die gegenüberliegende Firma errichtet. Der Bereich ist als Außenbereich einzustufen. Der Bauherr plant, zum einen im Unter- und Erdgeschoss der Villa im Park 9 Räume als Arbeiterwohnungen und zum anderen im Gärtnerhaus 6 Räume im Erd-, Ober- und Dachgeschoss als Arbeiterwohnungen umzunutzen. Umbaumaßnahmen werden nicht vorgenommen.  Da durch die Nutzungsänderung betriebsbedingte Wohnungen entstehen, kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Für weitere Nutzungen der bestehenden Gebäude ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.