Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zum beantragten Austausch der Folien von bestehenden Werbeanlagen, der Anbringung eines neuen Werbeträgers sowie der Erstellung eines neuen Werbepylons Am Gielbrunnen wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Der beantragten Befreiuung vom Bebauungsplan zur Überschreitung der zulässigen Höhe der Werbeanlage von 5,00 m auf 7,50 m wird zugestimmt.

 

 

 


 

Auf dem Gewerbegrundstück im „Industriepark-Süd“ an der Straße „Am Gielbrunnen“ ist geplant, an drei Werbeanlagen einen Folientausch vorzunehmen, einen neuen austauschbaren Werbeträger mit den Maßen 6,00 m x 1,60 m am bestehenden Gebäude anzubringen und einen neuen Werbepylon mit einer Größe von 7,50 m und einer Breite von 2,35 m auf dem Grundstück zu errichten. Der bereits bestehende Werbepylon mit einer Größe von 6,00 m und einer Breite von 2,01 m wird abgebrochen.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfen Werbeanlagen eine Höhe von 5,00 m nicht überschreiten. Vom Bauherrn wird eine Befreiung beantragt. Als Begründung führt der Bauherr an, dass ein neues Werbekonzept vorliegt und der Werbepylon von der Bundesstraße aus gut sichtbar sein soll. Bereits bei dem abzubrechenden Werbepylon wurde dem Befreiungsantrag mit Überschreitung der zulässigen Höhe und einem Standort außerhalb der überbaubaren Fläche zugestimmt. Nunmehr soll der Standort des neuen Werbepylons versetzt werden in den überbaubaren Teil des Grundstückes. Bauunterlagen der Werbeanlagen sind der Beschlussvorlage beigefügt. In vergleichbaren Fällen wurde eine Befreiung von Werbeanlagen mit Überschreitung der zulässigen Höhe sowie dem Bau außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen gewährt.