Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Zu dem geplanten Bau des Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Albrecht-Dürer-Straße wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig  erteilt. Der beantragten Abweichung für die Abgrabung auf der westlichen Grundstücksseite und die Aufschüttung auf der östlichen Grundstücksseite des Grundstückes über 300 m² wird stattgegeben.

 

 


 

Ratsmitglied Funck nimmt an der Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Bauherr plant den Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Albrecht-Dürer-Straße mit einem Vollgeschoss in der Ausführung eines Bungalows. Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Schulzentrum im Kindchestal“. Das Bauvorhaben entspricht grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da es sich bei dem Grundstück um ein hängiges Gelände handelt, ist es erforderlich, den westlichen Teil des Grundstückes abzugraben und  den östlichen Teil des Grundstückes aufzuschütten. Da es sich bei diesen Erdbewegungen um eine Fläche von fast 600 m² handelt, wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt. Demnach kann das Bauantragsverfahren nicht über § 67 LBauO im Freistellungsverfahren abgewickelt werden, sondern muss von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis genehmigt werden.  

Aus baurechtlicher Sicht bestehen gegen den geplanten Bau des Einfamilienwohnhauses mit Garage keine Bedenken. Die Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten und die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. 

Der beantragten Abweichung für die Abgrabung und Aufschüttung kann stattgegeben werden. Das Bauvorhaben ist in den Plänen dargestellt.