Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt mit 5 Stimmenthaltungen und 3 Nein-Stimmen für das Flurstück 2612/4 an der Staufer Straße die Aufstellung des Bebauungsplanes „Staufer Straße“ zur Ausweisung von Wohnbauflächen.
  2. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Entwurfsplan mit insgesamt 17 Bauplätzen für Wohngebäude zu. Nach Abschluss der Kostenübernahmeerklärung durch die Grundstückseigentümerin wird die Verwaltung beauftragt das Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen.   
  3. Der Stadtrat stimmt nur unter der Voraussetzung zu, dass ein “Puffer-Streifen” ausgewiesen und ein Regenrückhaltebecken errichtet wird. Desweiteren muss die Baustellenein- und ausfahrt geregelt werden.

 

 

 


 

Zu 1.In der Stadt Eisenberg besteht ein großer Bedarf an bebaubaren Flächen für eine Wohnbebauung. Am westlichen Ende der Staufer Straße befindet sich zwischen der vorhandenen Bebauung und der Tennishalle ein Grundstück, welches im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Ein Lageplan mit dem Flurstück 2612/4 ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Grundstückseigentümerin möchte auf dem Grundstück Wohnbauflächen ausweisen und beantragt bei der Stadt Eisenberg die Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes. Mit der Grundstückseigentümerin wird eine Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen. Die Eigentümerin verpflichtet sich alle Kosten im Rahmen der Bauleitplanung zu übernehmen und die Erschließung des Baugebietes auf eigene Kosten durchzuführen. Die Erschließungsanlegen werden nach Fertigstellung an die Stadt Eisenberg (Straße) und die Verbandsgemeinde Eisenberg (Kanal, Wasser, Strom) übertragen.

 

Zu 2. Von dem beauftragten Planungsbüro wurde ein Entwurfsplan aufgestellt. Danach sind auf dem Grundstück insgesamt 17 Baugrundstücke mit einer Größe zwischen ca. 430 m² und ca. 650 m² vorgesehen. Der Entwurfsplan liegt in der Anlage bei. Nach Abschluss des Kostenübernahmevertrages wird die Verwaltung beauftragt das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Beschluss zur Kostenübernahmevereinbarung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung.  (Vertragsangelegenheiten). Nach der Durchführung des Beteiligungsverfahrens wird dem Stadtrat vor der Einleitung des Offenlegungsverfahrens die endgültige Planfassung mit allen Festsetzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Planfassung werden die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren mit eingearbeitet.

 

Ratsmitglied Schwalb bittet darum, zwischen der Frank-v.-Müller-Straße und den Wohnbauflächen eine Ausgleichsfläche zu schaffen. Desweiteren ist er der Meinung, hier solle ein Vekehrs- und Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden.

 

 

Ratsmitglied Scheifling ist der Ansicht dass diese letzte grüne Fläche in Eisenberg unbedingt erhalten bleiben sollte.

 

Ratsmitglied Rauschkolb fragt sich wo der ganz “Bau-Verkehr” durchgeführt werden soll, die Staufer Straße sei sehr schmal. Darüber sollte unbedingt nachgedacht werden. Weiterhin merkt er an, dass man dann unbedingt  an ein Regenrückhaltebecken denken sollte.

 

Bauamtsleiter Görg erklärt, dass heute nur der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Er könne sich vorstellen, den Schwerlastverkehr über den Feldweg von der Friedrich-Ebert-Straße zu leiten. Dem neu gewählten Stadtrat werden die verschiedenen Gutachten auf jeden Fall vorgelegt.

 

Herr Görg schlägt vor, den heutigen Beschluss mit folgenden Zusatzforderungen zu versehen:

  • einen “Puffer-Streifen” zwischen der Frank-von-Müller-Straße und den Wohnbauflächen auszuweisen;
  • ein Regenrückhaltebecken zu errichten;
  • die Baustellenein- und ausfahrt zu regeln.

 

Stadtbürgermeister Kauth schlägt vor, den Baustellenverkehr über den ausgebauten Feldweg abfließen zu lassen.