Sitzung: 27.08.2018 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 298/FB 2/2018
Beschluss:
Der Gemeinderat der
Gemeinde Ramsen beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Bau
eines Zweifamilienwohnhauses an der Straße „Am Mühlacker“ zu erteilen. Der
beantragten Befreiung zur Abweichung von der vorgeschriebenen
Doppelhausbebauung wird zugestimmt. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine
Bedenken.
Vom Antragsteller wird
der Bau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück an der Straße „Am
Mühlacker“ geplant. Bei dem Baufeld handelt es sich um zwei Grundstücke, die
nach dem Bebauungsplan „Am Heugraben“ jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebaut
werden sollen.
Nach den vorgelegten
Bauunterlagen entsteht kein Doppelhaus im Sinne des Bebauungsplanes. Zur Straße
sind zwar zwei Eingangstüren angeordnet, die dazugehörenden Wohnungen sind aber
nicht entsprechend den ursprünglichen Grundstücksgrenzen getrennt. Es wird daher
eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Nach Auffassung der
Verwaltung kann der beantragten Befreiung stattgegeben werden. In der
Straßenansicht sind zwei Eingangstüren
erkennbar. Das Gebäude ist als Doppelhaus wahrnehmbar. Durch die beantragte
Befreiung entstehen keine Beeinträchtigungen für die vorhandene Bebauung. Die
sonstigen Vorschriften des Bebauungsplanes werden eingehalten.