Beschluss:

Der Gemeinderat Ramsen beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5 und teilweise 728/1 den Bebauungsplan „Flurstraße“ mit der Zweckbestimmung „Wohnen“ aufzustellen. Der Beschluss vom 28.03.2022 für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ wird aufgehoben.

 


Der Gemeinderat Ramsen hatte in seiner Ratssitzung am 28.03.2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für das geplante Baugebiet „Flurstraße“ gefasst. Der Bereich umfasste eine Fläche von 13.427 m². Dieser Beschluss wird aufgehoben, da eine Teilfläche der an das Baugebiet grenzende Straßenparzelle vergessen wurde, in den Aufstellungsbeschluss mit aufzunehmen. Es handelt sich um eine ca. 430 m² große Teilfläche aus der Wegesparzelle Fl.Nr. 728/1. Der Planbereich des Baugebietes „Flurstraße“ umfasst somit eine Fläche von insgesamt ca. 13.857 m². Er ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Ein Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf ist ebenfalls der Anlage beigefügt. Mit der Neufassung des Aufstellungsbeschlusses wird sichergestellt, dass keine formellen Verfahrensfehler vorliegen.