Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nach eingehender und ausführlicher Diskussion wird beschlossen, dass das Gelände der Interessengemeinschaft zur Pacht als Gartengelände angeboten werden soll. Die Pachtkonditionen und die Vergabe zur Bewirtschaftung als Gelände, sollen den Regelungen des Kleingartens „Am Herrengarten“ angepasst werden. Die Festsetzung des Pachtzinses erfolgt entsprechend. Danach ergibt sich ein Pachtzins von 320 €/Jahr für das gesamte Gelände. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Interessenten Verhandlungen zu führen und entsprechende Pachtverträge abzuschließen.

 


In der letzten Sitzung machte sich der Bau- und Umweltausschuss bei der Begehung des ehemaligen Spielplatzes in der Richard-Wagner-Straße im Ortsteil Steinborn Gedanken, wie man das schon seit längerer Zeit ungenutzte Grundstück zukünftig nutzen könnte.

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses machten u. a. folgende Vorschläge:

-       Bau eines Wohnhauses

-       Bau eines Tiny-Hauses

-       Aufteilung in Schrebergärten

-       das Anlegen eines Rückhalteauffangbeckens

-       Erbpacht

Die Punkte 2 bis 5 fanden auch die Zustimmung der Anwohner, die bei der Begehung des Spielplatzes zugegen waren. Bei dem Punkt „Erbpacht“ gibt es zu beachten, dass ein Erbpachtvertrag abgeschlossen werden müsste, der eine Laufzeit von etwa 99 Jahren hat. Der mit diesem Vertrag verbundene und jährlich anfallende Erbpachtzins beträgt in der Regel 3-5 % des Grundstückswertes.